Entscheiden muss die Untere Wasserbehörde. Wollen sich Betreiber eine Wasseraufbereitungsanlage für die Autowaschanalge hinstellen, erleichtert oder verkürzt die Bauartzulassung das Genehmigungsverfahren. Und die Beamten verzichten womöglich auf eine Einzelprüfung. Aber selbst wenn die Behörde keine Wasseraufbereitung verlangt, lohnt es sich über die Anschaffung nachzudenken. Schon aus wirtschaftlicher Sicht.
So kann eine Anlage, die Brauchwasser aufbereitet, bis zu 95 Prozent Frischwasser einsparen. Eine solche Investition hat man schnell wieder drin, wenn man sich die rapide und drastisch sinkende Wasserrechnung vor Augen führt. Und der ökologische Nutzen leuchtet ein, geht der Frischwasseranteil zurück.
Ökologisch und ökonomisch wirkt solch eine Anlage noch aus anderen Gründen: Aufbereitetes Brauchwasser reduziert den Waschchemieeinsatz und die Reinigungsintervalle von Waschhallen und -materialien. Der Grund: es bilden sich weniger Ablagerungen. Dafür arbeitet die unterschiedlich ausgelegte Technik jeweils drei Schritte ab: Festkörperabtrennung, Wasserbelebung und Feinstoffabtrennung. Wie diese Arbeitsschritte genau funktionieren und welcher Hersteller was am Start hat, schildert tankstellen markt 11/12. (kak)