Arbeitsrecht: Tarifsozialplan nur für Gewerkschafts-Mitglieder

28.09.2012 12:54 Uhr
Tariflich vereinbarte Abfindungen stehen nur Gewerkschaftsmitgliedern zu.

Arbeitnehmer die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, haben bei einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber keine Ansprüche aus dem Tarifsozialplan.

Eine tariflich vereinbarte Abfindung muss nur den Mitgliedern der jeweiligen Gewerkschaft ausgezahlt werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München hervor.

Geklagt hatte eine ehemalige Verkaufsstellenverwalterin, die über zwei Jahrzehnte bei einer Drogeriekette angestellt war. Nach deren Schließung wurde der 63-jährigen betriebsbedingt gekündigt. Für diesen Fall vereinbarte die zuständige Gewerkschaft ver.di vorsorglich einen Tarifsozialplan mit dem Drogeriemanagement. Knapp 25.000 Euro Abfindung hätten der Dame zugestanden, wäre sie Gewerkschaftsmitglied gewesen.

Für den Verlust ihres Arbeitsplatzes erhielt sie eine bedeutend geringere Summe. Und diese auch nur nach einem gesonderten Bittstell-Vergleich mit der Unternehmensführung. Vor Gericht verlangte die Klägerin eine Nachzahlung bis zur Höhe des Tarifsozialplan-Beitrags. Auch ihr stünde die Abfindung nach Regelwerk zu.

Betrieblicher statt tariflicher Sozialplan

Das Landesarbeitsgericht wies die Klage ab. Die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer seien in einem Fall wie diesem bei Abfindungszahlungen auf einen betrieblichen Sozialplan angewiesen. Denn die für den Tarifsozialplan zuständigen Vertragsparteien hätten kein Interesse daran, Rechte auch für gewerkschaftlich nicht organisierte Beschäftigte zu begründen, so das Gericht. "Die Regelungen des Tarifsozialplans gelten nur zwischen tarifgebundenen Mitgliedern", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold von der Deutschen Anwaltshotline. Auch im Arbeitsvertrag der Frau war nicht auf die jeweils für den Betrieb geltenden Tarifverträge verwiesen worden. (asp/anr)

Landesarbeitsgericht München
Urteil vom 15.02.2012
8 Sa 723/11

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Sprit+ Online ist der Internetdienst für den Tankstellenmarkt und richtet sich an Tankstellenunternehmer, Waschbetriebe, Mineralölgesellschaften und Verbände. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Politik, Shop/Gastro, Tank-/Waschtechnik und alternative Kraftstoffe enthält die Seite ein Branchenverzeichnis. Ergänzt wird das Online-Angebot um betriebswirtschaftliche Führung/Personalien und juristische Angelegenheiten. Relevante Themen wie E-Zigaretten, Energiemanagement und Messen findet man hier ebenso wie Bildergalerien und Videos. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Ein kostenloser Newsletter fasst 2x wöchentlich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Sprit+ ist offizielles Organ der IG Esso.