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Absatz von Biokraftstoff könnte steigen: Biokraftstoffindustrie begrüßt Bundesrat-Beschluss zur THG-Quote

17.09.2021 09:11 Uhr
Biokraftstoff E10 Getreide Zapfpistole
An den erneuerbaren Energien im Straßenverkehr haben Biokraftstoffe derzeit einen Anteil von etwa 98 Prozent.
© Foto: Gerhard Seybert - Fotolia

Mit dem Beschluss des Bundesrats vom 17. September ist das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der „Treibhausgasminderungsquote“ (THG-Quote) abgeschlossen. Darin wird die Förderung von Biokraftstoffen aus unterschiedlichen Rohstoffen sowie von Elektromobilität und strombasierten Kraftstoffen bis zum Jahr 2030 gesetzlich geregelt.

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„Wir begrüßen, dass sich Deutschland mit der THG-Quote sehr ehrgeizige und verbindliche Ziele für den Klimaschutz im Verkehr setzt. Die nun getroffene Regelung bringt für die Industrie Rechtssicherheit und fördert Investitionen in fortschrittliche Biokraftstoffe“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Die THG-Quote verpflichtet die Mineralölindustrie, den Treibhausgas-Ausstoß der von ihr in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe im Vergleich zum Jahr 2010 um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Die Minderungspflicht liegt derzeit bei 6 Prozent und steigt bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent. „Wir gehen davon aus, dass die von der Länderkammer beschlossene steigende THG-Quote den Absatz der markteingeführten Biokraftstoffe in den kommenden Jahren sichert. Gerade für ländliche Regionen sind Biokraftstoffe aufgrund der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Rohstoffen und wegen der Arbeitsplätze in der Produktion von großer Bedeutung. Auch stabilisieren sie die Preise für Agrarprodukte wie Raps, Getreide und Zuckerrüben“, sagte Baumann.

An den erneuerbaren Energien im Straßenverkehr haben Biokraftstoffe derzeit einen Anteil von etwa 98 Prozent. In den kommenden Jahren wird der Beitrag der Elektromobilität auch aufgrund der starken Förderung zwar steigen. Es ist jedoch absehbar, dass Biodiesel, Biomethan und Bioethanol den größten Teil der THG-Minderung bis 2030 liefern werden. Die THG-Quote ist die Umsetzung der europäischen Erneuerbare Energien-Richtlinie II (RED II) in nationales Recht. Im europäischen Fit-For-55 Gesetzespaket ist bereits eine Fortentwicklung zur RED III vorgesehen. „Deutschland ist mit der THG-Quote Vorreiter in Europa. Denn nach dem Willen der Europäischen Kommission soll zukünftig in allen EU-Mitgliedsstaaten für erneuerbare Kraftstoffe eine solche Quote gelten“, sagte Baumann. (sh)

 

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