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Ab 2015 für alle: Mindestlohn vom Kabinett beschlossen

02.04.2014 17:16 Uhr
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sieht das Gesetz zum 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vor.

Bis zuletzt wurde hinter den Kulissen gerungen. Doch nun hat der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles zum Mindestlohn den Segen des Kabinetts. Spannend bleibt, ob das umstrittene Werk aus dem Parlament so wieder herauskommt wie es jetzt hineingeht.

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Die Rote kam ganz in Königsblau. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zeigte sich bei der Präsentation ihres Mindestlohnpakets am Mittwoch hochzufrieden. Ja, sie sei über den Kabinettsbeschluss "sehr froh", bedeute er doch für fast vier Millionen Menschen spürbare Einkommensverbesserungen, sagte sie. Stimmt das?

Was bringt das Gesetz?

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sieht es zum 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vor. Keine Branche wird ausgeklammert - dennoch soll es Ausnahmen geben, für Spargelstecher, Erdbeerpflücker, Taxifahrer oder Zeitungsausträger zum Beispiel. Für sie können Arbeitgeber und Gewerkschaften noch bis Ende 2014 Tarifverträge mit niedrigeren Lohnuntergrenzen schließen. Die gelten dann längstens bis Ende 2016. Danach darf grundsätzlich kein Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro in der Stunde bekommen. Wer nach Stücklohn bezahlt wird, soll auf Mindestlohn umgerechnet werden.

Welche anderen Ausnahmen sind vorgesehen?

Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden sollen junge Leute bis 18 Jahre ohne Ausbildung - damit sie sich nicht für Arbeit statt Ausbildung entscheiden. Für Langzeitarbeitslose ist eine Karenzzeit von einem halben Jahr ohne Mindestlohn vorgesehen - sofern sie in nicht-tarifgebundenen Unternehmen Beschäftigung finden. Bei maximal sechswöchigen Praktika zur Berufsvorbereitung soll der Mindestlohn genausowenig gelten wie für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Sind für Rentner und Minijobber Ausnahmen vorgesehen?

Nein. Sie gelten als normale Arbeitnehmer, auch wenn sie sich nur etwas hinzuverdienen.

Gibt es bisher schon allgemeinverbindliche Mindestlöhne?

Ja. Und zwar bundesweit in 13 Branchen mit fast vier Millionen Beschäftigten.

Wo liegen dort aktuell die Lohnuntergrenzen?

Die Spannweite ist groß. Sie reicht von 6,50 Euro in der Stunde im ostdeutschen Friseurhandwerk bis zu 13,95 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe.

Wie wird der gesetzliche Mindestlohn künftig angepasst?

Er soll erstmals zum 1. Januar 2018 steigen. Zuständig dafür ist eine paritätisch besetzte Kommission mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, einem von beiden Seiten bestimmten Vorsitzenden und zwei beratenden Mitgliedern ohne Stimmrecht. Den Vorsitzenden stellen abwechselnd beide Seiten. Maßstab für die Erhöhung ist die Entwicklung der Löhne.

Kostet der Mindestlohn Arbeitsplätze?

Darüber gehen die Ansichten auseinander. Die Überprüfung bisheriger Branchen-Mindestlöhne ergab laut Bundesarbeitsministerium keine nennenswerten Arbeitsmarkt-Effekte: weder positive noch negative. Dagegen sieht das ifo-Institut durch das Vorhaben bis zu 900.000 Arbeitsplätze auf der Kippe. Anfang 2017 soll überprüft werden, wie sich die Regelungen für Langzeitarbeitslose ausgewirkt haben.

Führt der flächendeckende Mindestlohn zu Preiserhöhungen?

Danach sieht es aus. Wenn Spargelstecher oder Erdbeerpflücker mehr verdienen, dann schlägt sich das wahrscheinlich auf die Obst- und Gemüsepreise nieder. Selbst Nahles geht davon aus. Sie verweist aber darauf, dass Millionen Menschen künftig mehr verdienen und damit auch höhere Preise bezahlen können. Beides müsse man zusammen sehen. (dpa)

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