Sprit+: Herr Bachorski, warum müssen Vapes überhaupt zurückgegeben werden?
Marc Bachorski: Sie funktionieren elektronisch, und in ihnen sind Lithiumzellen verbaut. Folglich gelten gebrauchte Vapes als Elektronik-Altgeräte und fallen damit unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Dort ist die Rücknahmepflicht festgelegt.
Ist das angesichts des geringen Lithiumgehalts in den Vapes nicht übertrieben?
Keineswegs. Der Markt für elektronische Vapes wächst weiterhin, und die meisten Geräte landen im Müll. Die britische Regierung nennt sogar Zahlen und schätzt, dass zwischen 80 und 90 Prozent der Geräte auf diese Weise entsorgt werden. Eine ähnliche Quote dürfte auch für Deutschland realistisch sein. Die Crux: Landen die Vapes im Müll, können sie im Müllpresswagen oder in den Sortieranlagen beschädigt werden und Brände auslösen. Zudem können mit der Zeit Inhaltsstoffe austreten und ins Grundwasser gelangen. Deshalb ist es wichtig, die Verbraucher zu sensibilisieren, dass sie die Geräte zurückgeben. Aber dafür braucht es jemand, der die Geräte zurücknimmt.
Wie sind sie auf die Idee gekommen, hierfür eine Lösung zu entwickeln?
Schon länger haben wir uns gefragt, was eigentlich mit den ausgedienten Vapes passiert. Das brachte uns schließlich im vergangenen Jahr auf die Idee, ein Rücknahmekonzept zu überlegen. Dass die Rücknahme dann wenig später tatsächlich zur gesetzlichen Pflicht wurde, hat uns natürlich in die Karten gespielt. Diese Gesetzesnovelle bringt die Verkäufer nun in Zugzwang.
Was genau schreibt das Gesetz vor?
Das Gesetz nimmt alle Verkaufsstellen von Einweg-Vapes, elektronischen Zigaretten sowie Tabakerhitzern in die Verantwortung; dazu zählen zum Beispiel Supermärkte, Discounter, Drogerien, Kioske, Tabakfachgeschäfte, Lotto-Annahme- und eben auch Tankstellen. Sie müssen ausgediente Geräte kostenlos zurückzunehmen, wobei die Rückgabe nicht an den Kauf eines neuen Geräts gekoppelt sein darf. Hinzu kommen auch neue Informations- und Kennzeichnungspflichten. So müssen die Tankstellenpächter im Eingangsbereich ihres Shops das Sammelstellenlogo für jeden Kunden gut sichtbar anbringen. Genau hier setzt unser Service an.
Wie unterstützen Sie die betroffenen Verkaufsstellen?
Wir bieten unseren Kunden eine professionelle Rücknahmelösung für Vapes und Pod-Systeme an. Dafür stellen wir ihnen Sammelbehälter bereit, sorgen für die Rückführung der Altgeräte an einen Entsorgungsdienstleister und kümmern uns um die damit verbundene Dokumentation. Wir stellen aber auch ein Starterpaket zur Verfügung, das alles Notwendige enthält, inklusive Merkzettel. Wichtig ist uns, dass der Prozess sicher, transparent und effizient läuft, vor allem ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand für den Betrieb. Auch beraten wir unsere Kunden und sind bei Fragen stets für sie da. Bei uns müssen zum Beispiel Kunden nach dem Abtransport der vollen Box nicht wochenlang auf eine neue leere Box warten.
Wie läuft das Prozedere konkret ab?
In einem Erstkontakt klären wir unsere Kunden auf und weisen sie auf ihre Rücknahmepflicht hin. Kommt eine Zusammenarbeit zustande, senden wir ihnen eine gesetzeskonform gekennzeichnete Sammelbox zu. Diese hat bei uns ein Fassungsvermögen von 2,4 Liter und kann rund 60 ausgediente Vapes aufnehmen. Ist die Box voll, meldet sich der Kunde bei uns, und wir senden ihm die erforderlichen Labels für den
Abtransport zu. Der Kunde muss die Box nur einpacken; wir kümmern uns um die Abholung durch einen fachgerechten Dienstleister, der die Anforderungen des Gefahrgutrechts erfüllt.
Der Pächter muss sich also nicht um den Transport kümmern?
Korrekt. Er muss den Behälter nur verpacken. Da wir ihm die erforderlichen Label zusenden, sind alle Kennzeichnungsanforderungen erfüllt. Wenn er die Boxen jedoch selbst kennzeichnet und einem Paketdienst oder Spediteur zum Transport übergibt, kann er als Absender Pflichten nach dem Gefahrgutrecht haben. Das wäre im Einzelfall zu klären.
Wie häufig ist die Box zu wechseln, und wie sind die ersten Erfahrungen allgemein?
Wir haben viele Anfragen, was uns zeigt: Das Problem ist erkannt. Aber für ein erstes aussagekräftiges Resümee ist es noch zu früh. Das System muss erst noch anlaufen. Vor allem die Vape-Nutzer müssen sensibilisiert werden und wissen, dass sie die Vapes zurückgeben können. Wie oft die Box zu wechseln ist, hängt letztlich auch von der Größe des Geschäfts ab. Ein Kunde von uns wechselt die Box zum Beispiel monatlich. Das könnte ein Richtwert sein.
Warum sollten Pächter jetzt handeln?
Das Gesetz gilt sein Anfang Juli. Jede Verkaufsstelle, die jetzt nicht reagiert, riskiert Unannehmlichkeiten von Seiten der Behörden; im schlimmsten Fall drohen Bußgelder. Um das zu vermeiden, sind wir da.
Das Gespräch führte Georg Haiber.