Zehn Jahre zum Nulltarif: Kabinett befreit E-Autos länger von Kfz-Steuer

25.05.2012 14:03 Uhr
Anreiz von der Politik: E-Autos fahren zehn Jahre lang zum Kfz-Steuer-Nulltarif.

Die Regierung will E-Fahrzeuge attraktiver machen. Ihr jüngster Gesetzesentwurf sieht vor, die Kfz-Steuer für zehn Jahre aufzuheben. Die Steuerbefreiung gilt auch für E-Nutzfahrzeuge.

Die schwarz-gelbe Koalition weitet die Steuervergünstigung für Elektro-Autos aus. E-Fahrzeuge sollen künftig zehn statt bisher fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss am 23. Mai das Kabinett in Berlin. Damit setzt es ein Teil ihres 2011 vorgelegten "Regierungsprogramms Elektromobilität" um. Ziel ist es, den "kraftfahrzeugsteuerlichen Anreiz zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeuges zu verstärken".

Konkret soll laut "Verkehrssteueränderungsgesetz" der Förderzeitraum auf zehn Jahre verdoppelt werden. Die verlängerte Steuerbefreiung gilt dann für Fahrzeuge, deren Erstzulassung in die Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 fällt. Nach 2015 gewährt der Staat die Steuerbefreiung für reine E-Fahrzeuge für fünf Jahre, deren erstmalige Zulassung vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 erfolgt.

Die Förderung soll nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt, sondern auf andere reine E-Fahrzeuge erweitert werden. Vor allem bei Nutzfahrzeugen und Leichtfahrzeugen lägen erhebliche Potenziale für den Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität.

Die Bundesregierung will Deutschland zum Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität entwickeln. Bis zum Jahr 2020 sollen auf Deutschlands Straßen eine Million Elektro-Autos rollen, bis 2030 soll diese Zahl auf sechs Millionen Fahrzeuge steigen.

Teil der Pläne sind auch Korrekturen bei der Versicherungssteuer. Damit soll verhindert werden, dass durch neue Konstruktionen der Versicherungsbranche das Steueraufkommen geschmälert wird. "In den letzten Jahren verstärkt sich in der Versicherungswirtschaft ein Trend zum strukturellen sowie produktbezogenen Wandel mit jeweils negativen Folgen für das Versicherungssteueraufkommen. Dem gilt es aus fiskalischer Sicht entgegenzuwirken", heißt es im Gesetzentwurf. (dpa/kak)

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