Verfahren eingeleitet: Kartellamt ringt mit Raffinerien um Preisdaten

05.08.2026 09:57 Uhr | Lesezeit: 3 min
Andreas Mundt
"Wir haben Verfahren gegen sämtliche Raffineriebetreiber in Deutschland eingeleitet", sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
© Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg

Das Bundeskartellamt will prüfen, ob die Kraftstoffpreise zuletzt gerechtfertigt waren. Nicht alle Unternehmen wollen die Daten liefern. Doch einen juristischen Zwischenerfolg für die Wettbewerbshüter gibt es bereits.

Das Bundeskartellamt macht bei der Prüfung der von Raffinerien verlangten Spritpreise nach eigener Aussage Fortschritte. "Unsere Ermittlungen kommen planmäßig voran: Die ersten Antworten auf unsere Auskunftsbeschlüsse sind bereits eingegangen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Und auch im Rechtsstreit um die Daten zweier Unternehmen, die sich gegen die Auskunftsbeschlüsse wehren, gibt es einen Zwischenerfolg: Laut Kartellamt hat das Oberlandesgericht abgelehnt, die Auskunftspflicht auszusetzen.

"Wir haben Verfahren gegen sämtliche Raffineriebetreiber in Deutschland eingeleitet", betonte Mundt. "Ziel ist die Überprüfung, welche Kosten den Unternehmen tatsächlich entstanden sind, wie diese den verschiedenen Geschäftsbereichen zuzuordnen sind und ob die verlangten Preise hierdurch gerechtfertigt werden können."

Die Raffineriepreise gelten als wichtiger Faktor für die Schwankungen der Spritpreise. Schnelle Erfolge stellt das Kartellamt allerdings nicht in Aussicht: Das Kartellrecht sei "kein Instrument staatlicher Preisregulierung und kann Kraftstoffpreise nicht unmittelbar senken", heißt es von dort.

"Aufgabe des Bundeskartellamtes ist es vielmehr, Wettbewerbsverstöße und missbräuchlich überhöhte Preise konsequent zu verfolgen. Dies setzt komplexe wirtschaftliche und rechtliche Prüfungen voraus, die gerichtsfest sein müssen und sich daher nicht innerhalb kurzer Zeit abschließen lassen."

Noch immer viele Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel

Noch immer sei die Zahl der Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel hoch, heißt es vom Kartellamt. Im Juli stieg sie demnach sogar wieder. Wie viele Verstöße es gab, nannte die Behörde allerdings nicht. Der größte Teil der Abweichungen seit Einführung der Regel, knapp 88 Prozent, passierte in einem Zeitfenster von 11.50 bis 12.10 Uhr und damit sehr nah am erlaubten Zeitraum. Nur 3,5 Prozent der Verstöße lagen mehr als eine Stunde von 12.00 Uhr entfernt.

Die 12-Uhr-Regel ist umstritten. Ökonomen und Verbraucherschützer erkennen keine dämpfende Auswirkung auf die Preise. Sie sehen sogar eine preistreibende Wirkung. Zuletzt hatte auch CSU-Chef Markus Söder im ARD-Sommerinterview gesagt: "Man sollte auch noch mal dringend schauen, ob diese 12-Uhr-Regel wirklich funktioniert. Mein Gefühl: Sie funktioniert nicht besonders gut und hat auch keine große Wirkung."

Auch der ADAC spricht sich für eine kritische Überprüfung der 12-Uhr-Regel aus. Darüber hinaus wolle der Automobilclub verschiedene Instrumente gegen überhöhte Kraftstoffpreise wissenschaftlich auf Wirksamkeit, Nebenwirkungen und praktische Umsetzbarkeit prüfen lassen, erklärte ein Sprecher.

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