Formulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH, die einen Eintrag in die Online-Datenbank "Gewerbeauskunft-Zentrale" anbieten, sind irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig. Wie der klagende Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) mitteilte, hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nach mündlicher Verhandlung am 14. Februar ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt. Laut DSW wies der Vorsitzende OLG-Richter bei der Urteilsverkündung ausdrücklich darauf hin, dass das Geschäftsmodell der GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH nach Auffassung des Gerichts dazu diene, "Dinge dunkel zu halten". Die Revision gegen diese Entscheidung sei nicht zugelassen worden. (ng/beg) Oberlandesgericht Düsseldorf Az.: I-20 U 100/11
Urteil: GWE-Formulare sind irreführend

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Formulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH, die einen Eintrag in die Online-Datenbank "Gewerbeauskunft-Zentrale" anbieten, irreführend sind und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig.