Service-Wüste Deutschland? Nicht an einer Münchner Tankstelle mit Tankwart-Service: Dort wurde einer Kundin vom Personal freundlich angeboten, das wunderschöne BMW Cabrio in die Waschanlage zu fahren. Ein Service, der den Betreiber der Anlage allerdings teuer kam: Der Tankwart hat nämlich gar keinen Führerschein und bat deshalb die Kassenkraft, das Cabrio in die Waschanlage zu fahren. Die aber war seit 20 Jahren nicht mehr hinter einem Steuer gesessen. Dennoch versuchte sie ihr Glück. Mit fatalem Ausgang. Mit „so vielen“ Fußpedalen wusste sie nämlich nicht umzugehen und verwechselte prompt Gas- und Bremspedal. Der BMW prallte gegen die Wand. In der ersten Instanz verlor die Kundin ihre Schadenersatzklage. Anders in der Berufungsinstanz: Unter „Verträge über kleinere übliche Serviceleistungen, die von einem Tankwart ausgeführt werden können“, falle auch das Fahren in die Waschanlage, meinte die Richterin. Auch weil es sich nach Aussagen von Tankwart und Betreiber bei der Kundin um eine Stammkundin gehandelt habe, sei davon auszugehen, dass ihr der Tankwart keine private Gefälligkeit gewähren wollte. Der Tankstellenbetreiber muss nun der Kundin die Kosten der Reparatur, den Nutzungsausfall und die Sachverständigenkosten ersetzen.
Unfall in Waschanlage: Teurer Kundendienst

Urteil zu einem Unfall in Waschanlagen: Tankstellenbeteiber muss haften, wenn sein Mitarbeiter als Kundenservice ein Auto in die Waschanlage fährt und dabei beschädigt.