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Umweltverordnung zur Gasrückführung: Schonfrist für kleine Stationen

23.01.2012 13:52 Uhr
Zapfanlage
Heutiger Stand: Die neueren Zapfanlagen verfügen längst über Gasrückführung.
© Foto: Kai Kalbitz

Zum Jahreswechsel trat eine europäische Verordnung in Kraft, die eine Gasrückführung für Tankanlagen vorschreibt. Diese Regelung betrifft vor allem kleine Tankstellen, denn die meisten Stationen führen das Gas bereits zurück.

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Benzindämpfe, die beim Betanken von Kraftfahrzeugen entstehen, sollen in Zukunft zurückgehalten werden. Das beinhaltet eine Verordnung der Bundesregierung (17/8321), mit der sie eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (2009/126/EG) über die sogenannte Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung umsetzt. In den EU-Mitgliedstaaten musste die Richtlinie bis 1. Januar 2012 als nationales Recht in Kraft treten. Für die Mehrheit der Tankstellen griffen diese Regelungen bereits mit der bestehenden Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen (21.BImSchV). Die jetzige neue Verordnung betrifft vor allem kleinere Tankstellen mit einem Jahresumsatz von 100 bis 1.000 Kubikmeter Ottokraftstoff. Die Mehrheit dieser Tankstellen sind bereits mit dem erforderlichen Gasrückführungssystem ausgestattet. Den verbleibenden 100 Tankstellen wurde eine Frist bis 2018 eingeräumt. (kak)

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