-- Anzeige --

Studie: Elektronische Dokumente als Beweismittel zulässig

31.10.2013 09:11 Uhr
Je sorgfältiger ein Dokument eingescannt wurde, desto glaubwürdiger stuften Richter die Dateien ein.

Gescannte Dokumente sind als Beweismittel in einem Rechtsstreit zulässig. Doch wer Belege digital aufbewahrt, sollte die richtige Technik verwenden.

-- Anzeige --

Ob ein Rechtsstreit gewonnen oder verloren wird, hängt einer Studie zufolge nicht davon ab, ob das Beweismittel digital oder in Papierform vorliegt. In Nürnberg wurden dazu 14 Gerichtsverhandlungen mit echten Richtern und Sachverständigen simuliert. In allen Fällen seien die eingescannten Dokumente von den Richtern als Beweismittel anerkannt worden, sagte Projektleiter Alexander Roßnagel vom Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Kassel.

Bei der Studie in Kooperation mit dem IT-Dienstleister Datev ging es in sieben Fällen um Zivilklagen mit abweichenden Versionen von Verträgen. Das Gericht musste entscheiden, ob das eingescannte Dokument oder die Papierversion mehr Beweiskraft hat.

Auf die digitale Signatur kommt es an
Das Ergebnis: Je sorgfältiger ein Dokument eingescannt worden war, desto glaubwürdiger stufte der Richter die Dateien ein. Alexander Roßnagel rät deshalb zu digitalen Signaturen. Anhand dieser lasse sich auslesen, wer das ursprüngliche Papierdokument wann und auf welche Weise elektronisch gespeichert habe. Einfluss auf einen positiven Ausgang der simulierten Verfahren hatte auch, ob die Belege vor Manipulationen geschützt waren.

In sieben weiteren Fällen stritten sich Unternehmen mit dem Finanzamt um digitale Belege. Ein Resultat der Studie dürfte besonders Steuerberater freuen, die zu den Hauptkunden der Datev zählen: "Wurden die strittigen Belege für die Unternehmen von externen Dienstleistern, wie Steuerberatern eingescannt, hatte das Gericht so gut wie keine Zweifel an deren Echtheit", fasste Roßnagel zusammen. Unternehmen sollten beim Scannen außerdem die Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beachten.

"Im Regelfall dürften aber selbst die eigenhändig ohne besondere Vorkehrungen eingescannten Belege nicht zu einem Rechtsnachteil führen", betonte der Vorsitzende Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg Ulrich Schwenkert. Er verhandelte in Nürnberg die Fälle vor dem Finanzgericht.

Die 14 Urteile seien zwar nicht rechtsverbindlich, sagte Michael Seyd von der Datev-Geschäftsleitung. Sie gäben aber Ernst zu nehmende Einschätzungen wieder, die in einem realistischen Umfeld entstanden seien. Alexander Roßnagel ergänzte: "Es waren zwar keine Urteile im Namen des Volkes, aber im Namen der Wissenschaft." (dpa/beg)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


BMW Serviceleiter (m/w/d)

Heidenheim an der Brenz

-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Sprit+ Online ist der Internetdienst für den Tankstellenmarkt und richtet sich an Tankstellenunternehmer, Waschbetriebe, Mineralölgesellschaften und Verbände. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Politik, Shop/Gastro, Tank-/Waschtechnik und alternative Kraftstoffe enthält die Seite ein Branchenverzeichnis. Ergänzt wird das Online-Angebot um betriebswirtschaftliche Führung/Personalien und juristische Angelegenheiten. Relevante Themen wie E-Zigaretten, Energiemanagement und Messen findet man hier ebenso wie Bildergalerien und Videos. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Ein kostenloser Newsletter fasst 2x wöchentlich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Sprit+ ist offizielles Organ der IG Esso.