Die nackten Zahlen fürs vergangene Jahr klingen positiv. Verglichen mit 2010 konnte die deutsche Franchise-Wirtschaft um satte 9,6 Prozent zulegen, was den Gesamtumsatz anbelangt. Unterm Strich waren es dem Deutschen Franchise-Verband (DFV) zufolge 60,4 Milliarden Euro. Einnahmen, die vielleicht auch der eine oder andere Tankstellenbetreiber damals dankend entgegennahm. Zum Vergleich: 2009 und 2010 belief sich der Franchise-Umsatz noch auf 44 respektive 55 Milliarden Euro.
Doch auf welche Konzepte setzen die rund 990 Franchise-Geber hierzulande überhaupt? Bei welchen passen Tankstellenunternehmer zum vorhandenen Franchise-Nehmer-Profil? Und wie gut funktioniert eine bereits eingeführte Idee als weiteres Standbein an der Station?
Wir haben uns aktuell am Markt umgehört – etwa bei Systemgastronomieangeboten, Kaffeekonzepten und Fahrzeugwäsche-Offerten. Vor allem Burger King und Nordsee scheinen als Franchise-Partner bei Tankstellenunternehmern punkten zu können.
Ein wichtiger Indikator ist das Franchise-Nehmer-Profil. Wie glücklich Tankstellenunternehmer mit dem jeweiligen System überhaupt werden können, lässt sich hier schnell in Erfahrung bringen. Wird beispielsweise "Leidenschaft für Systemgastronomie" oder "Gastro-Erfahrung" gewünscht und es schießt einem spontan ein klares Nein durch den Kopf, sollte man als potenzieller Franchise-Nehmer lieber die Finger von dieser Standbein-Idee lassen. Auch die Leistungen der Systemzentralen gilt es genau zu vergleichen – gerade bei mehreren interessanten Offerten. Zunächst auf dem Papier, anschließend im persönlichen Gespräch. Können letzte Zweifel ausgeräumt werden? Und stimmt die Chemie mit dem Ansprechpartner?
Dass es bei einem neuen Standbein nicht ohne Schulungen geht, haben durch die Bank alle Systemgeber erkannt. Die Bandbreite reicht von Maßnahmen vor der Eröffnung über regelmäßige Aktivitäten während der Partnerschaft bis hin zu E-Learning-Modulen und Mitarbeiterschulungen.
Eine übersichtliche Tabelle mit den Ergebnissen unserer Umfrage finden Sie in tankstellen markt 12/2012. (pn/beg)