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Skandal um Buchhaltungsgebühren: Zocken Steuerberater ab?

06.11.2009 09:43 Uhr
Steuerberater-betrug
Raffgier: Manche Steuerberater stehen unter einem schlimmen Verdacht.
© Foto: Manfred Ruopp

Das Fachmagazin tankstellen markt deckt auf: Einzelne Steuerberater stehen im Verdacht, ihre Mandanten bei den Buchhaltungsgebühren abzuzocken. Betroffen sein könnte jeder zweite Tankstellenunternehmer.

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Exklusiv in der aktuellen November-Ausgabe des Fachmagazins tankstellen markt: Der Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) hat die Buchhaltungsgebühren mehrerer Tankstellenunternehmer überprüft und Unregelmäßigkeiten festgestellt. Der Verdacht: Einzelne Steuerberater könnten ihre Mandanten bei den Buchhaltungsgebühren betrügen. Der Verband will in den nächsten Monaten in einer großen Mitgliederaktion überprüfen, ob es sich tatsächlich nur um Einzelfälle handelt. Theoretisch betroffen sein könnte jeder zweite Tankstellenunternehmer. Diejenigen nämlich, die mit dem Abrechnungssystem Edtas der Eurodata in Saarbrücken arbeiten. Allerdings besteht Eurodata gegenüber dem Fachmagazin tankstellen markt darauf, dass es sich bei den behaupteten Unregelmäßigkeiten bei der Rückzahlung von zu hohen Monatsabschlägen höchstens um ganz seltene Einzelfälle handeln könne. Mindestens 90 Prozent aller Rückzahlungen würden von Eurodata direkt an die Mandanten überwiesen und seien korrekt. Wenn überhaupt, seien somit nur Rückzahlungen in einer Größenordnung von insgesamt rund 15.000 Euro im Jahr ungeklärt, und das bei mehr als 7.000 Tankstellen, die man betreue. Unklar ist aber, ob die Berater auch ihre eigenen Anteile an eventuell zu hoch angesetzten Gebührenabschlägen für die Buchhaltung korrekt an die Mandanten zurück erstatten. ZTG-Geschäftsführer Jürgen Ziegner hat Zweifel: "Manche unserer Mitglieder haben noch nie eine Rückvergütung erhalten, obwohl die Jahresumsätze natürlich auch mal sinken. Das müsste sich in den Buchhaltungsgebühren aber auswirken." Im schlechtesten Fall spräche man dann von einer Schadenssumme von 50.000 bis 100.000 Euro im Jahr. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, stellt sich auch die Frage, seit wann Mandanten eventuelle Rückvergütungen vorenthalten werden. Edtas läuft als spezielles Tankstellen-Abrechnungssystem immerhin seit gut 40 Jahren; es gilt als das beste System der Branche und ist Marktführer. Rechtsanwalt Joachim Schindler aus Frankfurt rät den Tankstellenunternehmern daher, sich die Gebührenabrechnungen der vergangenen zehn Jahre genau anzuschauen und vom ZTG prüfen zu lassen. Gegebenenfalls könnte so lange zurück Schadenersatz gefordert werden, mindestens aber drei Jahre. Eurodata hat inzwischen reagiert: Seit Jahresanfang wird stärker kontrolliert, ob die im Edtas-Abrechnungssystem mit den Steuerberatern vereinbarten Leistungen auch wirklich erbracht werden. Und für die nächsten Monaten kündigt die Saarbrückener Zentrale Maßnahmen an, welche die Transparenz des Abrechnungssystems weiter erhöhen sollen. Alles über den möglichen Betrug an Tankstellenunternehmern in der aktuellen Novemberausgabe des Fachmagazins tankstellen markt.

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