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Seminar: Wie geht es nach der Kündigung des Tankstellenvertrags weiter?

14.06.2012 13:29 Uhr
Die Geschäftsbezihung ist beendet. Wie geht es weiter?
Die Geschäftsbezihung ist beendet. Wie geht es weiter?
© Foto: Alexey Klementiev/Photos.com

Am 26. Juni informiert der VGT darüber, wie Tankstellenbetreiber zu Beginn und während Ihrer Tätigkeit als Betreiber erfolgreich ihre Position gegenüber den Mineralölgesellschaften vertreten können. Es werden die Rechte erläutert, die bei Ausspruch einer Kündigung zustehen und Wege, diese erfolgreich durchzusetzen.

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Am Dienstag, den 26. Juni 2012 von 16.00 bis 18.00 Uhr veranstaltet der Verband des Garagen- und Tankstellengewerbes Nord/Ost in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Graf von Westphalen ein Seminar, zu dem interessierte Tankstellenbetreiber herzlich einladen sind. Die Veranstaltung findet statt in der Kanzlei Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin, 4. OG.

Folgende Themen stehen auf der Agenda: 

  1. Aktuelle Informationen aus dem Verband des Garagen- und Tankstellengewerbes Nord-Ost; die Bedeutung der Verbandsarbeit und ihre Vorteile für die Mitglieder. (Referentin: Viviane v. Aretin, Geschäftsführerin des Verbandes) 
  2. Erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Mineralölgesellschaften - wie gehts das? (Referenten: Dr. Alexander v. Aretin, Rechtsanwalt, Ivonne Kallert, Diplom-Wirtschaftsjuristin)
  3. Die Kündigung des Tankstellenvertrages - was nun? (Referenten: Dr. Alexander v. Aretin, Rechtsanwalt, Ivonne Kallert, Diplom-Wirtschaftsjuristin) 

Der VGT möchte Tankstellenbetreiber auf seine Verbandsarbeit aufmerksam machen und neue Mitglieder gewinnen. Darüber hinaus sollen Tankstellenbetreiber erfahren, wie sie zu Beginn und während Ihrer Tätigkeit als Betreiber erfolgreich ihre Position gegenüber den Mineralölgesellschaften vertreten können. Es werden die Rechte erläutert, die bei Ausspruch einer Kündigung zustehen und Wege, diese erfolgreich durchzusetzen. Hierbei soll an Hand aktueller Rechtsprechung auch auf den Handelsvertreterausgleichsanspruch eingegangen und die Frage diskutiert werden, ob inzwischen auch für den Shop ein Ausgleichsanspruch geltend gemacht werden kann. Die Referenten stehen nach Ihrem Vortrag für Ihre Fragen zur Verfügung.

Die Anmeldung ist bis 21. Juni 2012 mit beigefügtem Anmeldefax (Kasten rechts unten "weitere Informationen") möglich. Für Mitglieder des Verbandes ist die Teilnahme an dem Seminar kostenfrei. Von Nichtmitgliedern wird eine Kostenpauschale von 30 euro erhoben, die für den Fall einer Mitgliedschaft auf den Beitrag angerechnet wird. (beg)

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