Ein Tankstellenvertrag mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren fällt unter folgender Bedingung nicht unter die Gruppenfreistellung: Der Lieferant vermietet oder verpachtet dem Wiederveräufer die Tankstelle, ohne Eigentümer sowohl der Tankstelle als auch des Grundstücks zu sein. Das Urteil steht zum Download bereit. (beg)
Recht: Urteil zur Gruppenfreistellung
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat ein Urteil verkündet, das die Freistellungsregelung einschränkt.