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Neues EU-Recht: Ölkonzerne haften für Umweltschäden

11.06.2013 08:00 Uhr
Neue EU-Vorschrift: Betreiber von Ölplattformen auf hoher See haften künftig voll für Umweltschäden.
© Foto: euroluftbild.de/imago

Nach dem Europäischen Parlamentariern billigten nun auch die EU-Minister eine EU-Richtlinie. Die verschärft Standards für die Sicherheit auf Ölplattformen.

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Europa nimmt Ölkonzerne in die Haftung: Beim Unfall auf einer Bohrinsel auf hoher See haften künftig die Öl- und Gaskonzerne in voller Höhe für Umweltschäden. Die EU-Minister billigten am 10. Juni in Luxemburg eine EU-Richtlinie, die in den nächsten Wochen in Kraft treten wird. Das teilte der Ministerrat in Brüssel mit. Damit verschärft die EU die Regeln für die Sicherheit von Ölplattformen. Für die Umsetzung aller Vorgaben haben die EU-Staaten dann zwei Jahre Zeit.

Auch die Vergabe von Lizenzen für Tiefseebohrungen erschwert die EU: Firmen müssen vor Tiefseebohrungen den Behörden Notfallpläne vorlegen und nachweisen, dass sie im Extremfall ausreichend Geld und Technik besitzen, um etwa eine Ölpest zu beseitigen. Alle eingesetzten Geräte muss zuvor eine unabhängige Stelle zertifizieren und regelmäßig prüfen. Die Bohrungen dürfen erst dann beginnen, wenn eine unabhängige nationale Behörde dies erlaubt. Die Regeln dehnen den Haftungsrahmen auf praktisch alle Förderanlagen aus - bislang galt er nur für Anlagen in Küstennähe, die lediglich einen Bruchteil ausmachen.

Mit den neuen Regeln reagiert die EU auf die Ölkatastrophe der Bohrinsel "Deepwater Horizon" im Golf von Mexiko vom Frühjahr 2010. Damals war die vom Ölkonzern BP betriebene Plattform in Brand geraten und gesunken, der Schaden betrug mehrere Milliarden US-Dollar.

In europäischen Gewässern gibt es rund tausend Bohrinseln, die meisten davon vor Großbritannien. Das Risiko bei Bohrungen nach Öl und Erdgas steigt, weil immer tiefer im Meer gebohrt wird. (dpa/kak)

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