Denn Ende Mai machte der Bundesrat mit seiner Zustimmung zu einer Gesetzesänderung den Weg frei für eine bundeseinheitliche Regelung. Dieses soll "zeitnah" in Kraft treten.
Bislang war es nur in elf Bundesländern möglich, schon mit 15 Jahren den Mopedführerschein zu erwerben. Die neue Gesetzesvorgabe, die demnächst in Kraft treten soll, hat zum Ziel, insbesondere jungen Menschen in strukturschwachen Regionen zu mehr Mobilität zu verhelfen. Während in Städten öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden können, sind regelmäßige Busverbindungen auf dem Land eher selten. Gerade für Jugendliche ist es jedoch wichtig, unabhängig und mobil zu sein, um beispielsweise zum Ausbildungsplatz, zum Sport oder zu Freunde zu gelangen.
Zuvor konnten 15-Jährige lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung bis 25 km/h erwerben. Da die Testphase zum AM-Führerschein mit 15 positiv verlief, wurden nun eine einheitliche Regelungen beschlossen, die es Jugendlichen ermöglicht im gesamten Inland ohne Einschränkungen herumzufahren. Diese Fahrerlaubnis betrifft Mokicks, Roller oder Mopeds, also Krafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikmetern, deren Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt ist. Touren ins Ausland sind vor dem 16. Geburtstag jedoch nicht erlaubt. (sh)