Die sogenannte E10-Winterware darf nur bis zum 30.April verkauft werden. Danach ist die Sommerware dran. Hintergrund ist die DIN-Norm 51626-1: Diese regelt, dass E10-Winterware regulär zwischen dem 16. November und dem 15. März verkauft wird. Hinzu kommt eine Übergangsfrist bis zum 30. April. Ab 1. Mai darf die Branche nur noch die E10-Sommerware verkaufen. Ab Herbst wird dann wieder auf Winterware umgestellt. Der wichtigste Unterschied zwischen Winter- und Sommerware ist der Dampfdruck: Dieser beträgt im Winter bis zu 90 Kilopascal, im Sommer maximal 60 Kilopascal. Damit auch bei eisigen Wintertemperaturen optimale Kaltstarts möglich sind, werden Winterbenzin zusätzliche flüchtige Substanzen zugegeben. Sie sorgen für höheren Dampfdruck im Motor. (dpa/kak)
Logistische Herausforderung: Wechsel von Winter- auf Sommerware bei E10

Bis zum 30. April muss die Mineralölwirtschaft an den Tankstellen auf Sommersprit umgestellt haben.