Autowaschanlagen dürfen auch weiter an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das geht aus Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 27. Februar hervor. Mehrere Medien wie Boulevard Baden berichtetenn darüber und berufen sich dabei auf die Nachrichtenagentur dapd. Das Gericht wies eine sogenannte Popularklage zurück. Die zielte darauf ab, die geltende Ausnahme für Autowaschanlagen vom Verbot der Sonntag- und Feiertagsarbeit abzuschaffen. Die Kläger sahen darin einen Verstoß gegen die Verfassung und das Grundrecht auf Glaubensfreiheit. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof argumentierte: Die Zulassung von Waschanlagen, die meist an Tankstellen angeschlossen seien, betreffe einen überschaubaren Kundenkreis und präge nicht das öffentliche Bild. Weiterhin begründet das Gericht seine Entscheidung (Akz: Vf. 4-VII-11): Zudem helfe sie, die "als besorgniserregend angesehene wirtschaftliche Lage" zahlreicher Tankstellenbetriebe zu verbessern. (boulevard-baden.de/dapd/kak)
Klage abgeschmettert: Sonntagsbetrieb von Waschanlagen in Bayern rechtens
Die Ausnahmeregelung, wonach Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen laufen dürfen, bleiben bestehen. In Bayern. Das entschied das höchste Gericht im Freistaat.