Mit rund 2,4 Millionen Straßenverkehrsunfällen war 2013 das unfallreichste Jahr seit der Wiedervereinigung Deutschlands. Bei über 290.000 dieser Unfälle kamen Personen zu Schaden. Verletzte brauchen vor Ort schnelle Hilfe. Aber viele potentielle Helfer trauen sich nicht oder haben Angst, von anderen Autofahrern übersehen und angefahren zu werden. Dabei ist eindeutig geregelt, was zu tun ist. Hilfsmaterial findet sich im Verbandskasten, wenn der ordentlich gepflegt ist.
Jeder Verkehrsteilnehmer ist dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Wer das nicht beherzigt, dem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe, teilt die Versicherungsgesellschaft Zurich mit. Angst muss man keine haben, denn Fehler, die man eventuell bei der Ersten Hilfe macht, werden nicht geahndet.
Empfehlenswert ist ein Blick in den Verbandskasten im Auto. Seit Jahresbeginn gilt für Verbandskästen eine geänderte DIN-Norm. Neu aufgenommen wurde ein Pflasterset (14-teilig) mit zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden. Zum weiteren Pflichtinhalt neuer Verbandskästen gehören außerdem zwei Hautreinigungstücher. Sie sind für die Reinigung unverletzter Hautpartien vorgesehen. Ebenfalls neu ist ein Verbandspäckchen in Kindergröße.
DIN-gerechtes Verbandsmaterial erhält man in der Apotheke. Ein Verbandskasten sollte schnell erreichbar verstaut werden – im Handschuhfach, im Stauraum unter den Sitzen oder in gut zugänglichen Seitenfächern des Kofferraumes. Seit Juli dieses Jahres gehört außerdem eine Warnweste in jeden in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Bus. Das Verbandsmaterial hat übrigens ein Verfallsdatum und sollte gegebenenfalls ausgewechselt werden. (Adele Moser/sp-x)