Vom Verband des Tankstellen- und Garagengewerbes (FTG) Südwest in Neustadt (mail@tankstellenfachverband-suedwest.de; www.tankstellenfachverband-suedwest.de) erhielten wir diesen Hinweis: Wer als Eigentümer einer Tankstelle einen Mietvertrag über die Aufstellung eines Geldautomaten abschließt, sollte vor allem auf die Laufzeit des vertrags achten. Im konkreten Fall war dem Eigentümer von einer wohl nicht mineralölgesellschaftsgesteuerten Firma angetragen worden, einen geldautomaten in dessen Tankstelle aufzustellen. Der Mietvertrag sieht u.a. eine Festlaufzeit von sieben Jahren vor. Mit dem monatlichen Mietzins von 150 Euro netto, den der Eigentümer erhalten soll, sind bereits die Stromkosten und die Außenreinigung des Automaten abgegolten. Solche Verträge sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Insbesondere weiß man heute nicht, welches Geldkonzept die jeweilige Mineralölgesellschaft zukünftig verfolgt. In diesem Sinne darf gerade an das ICM bei Shell erinnert werden. Wer so einen Mietvertrag abschließt, bindet sich für einen bestimmten - hier sehr langen - Zeitraum. Wollen Sie bzw. Ihre Gesellschaft innerhalb dieser Zeitspanne eine Veränderung hinsichtlich des Zahlungsverkehrs vornehmen, hängen Sie – wohl schadensersatzpflichtig bei einem Vertragsausstieg – in diesem Vertrag. Wem solch ein Vertrag angeboten wird, sollte sich mit seinem Fachverband beraten.
Geldautomat in der Tankstelle: Lange Vertragsbindung kann problematisch sein

Tankstellen-Eigentümern werden zur Zeit Mietverträge für Geldautomaten angeboten. In Bezug auf deren Laufzeit ist jedoch Vorsicht geboten.