Wenn die Pkw-Maut kommt, greift sie für alle deutschen Autofahrer. Wirklich für alle? Das von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) auf den Weg gebrachte Gesetz enthält eine spezielle Nische: Gebührenpflichtig sollen nur Autobahnen und Bundesstraßen werden. Und wer diese gar nicht nutzt, kann die gezahlte Maut vom Staat zurückfordern. Die Verbraucherzentralen monieren aber, das werde so kompliziert, dass viele es womöglich gar nicht versuchen.
Wie ist die Mautnische entstanden?
Eigentlich wollte Dobrindt keine Schlupflöcher lassen und für das gesamte Straßennetz Maut kassieren. Nach Protesten aus grenznahen Regionen sollen Pkw-Fahrer aus dem Ausland nun nur noch für die Autobahnen zahlen. Das wäre theoretisch auch für Fahrer aus dem Inland denkbar gewesen. Dann hätte sich für sie aber keine allgemeine Mautpflicht einführen lassen, weil man auch jenseits der Autobahnen quer durch die Republik reisen kann. Daher kamen für Inländer die Bundesstraßen hinzu. Es bleiben aber immer noch 178.000 Kilometer Landes- und Kreisstraßen, die rechtlich betrachtet gratis sind.
Was bedeutet die Mautnische für Autofahrer?
Alle inländischen Autobesitzer sollen eine Jahresmaut zahlen, die im Schnitt 74 Euro kostet. Möglich sein soll aber, das Geld nachträglich per Antrag komplett zurückzufordern - wenn man glaubhaft macht, dass der Wagen in den zurückliegenden zwölf Monaten gar nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs war. Diese Beweispflicht sei ein "unzumutbarer Aufwand", warnt der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Das lasse befürchten, "dass ich womöglich auf das Geld, das mir zustünde, schlicht verzichte".
Wie könnte ein Nachweis aussehen?
Die genauen Erstattungsregeln stehen noch nicht fest. Ein Element könnte sein, in einem Fahrtenbuch festzuhalten, wann man von wo nach wo gefahren ist und wie viele Kilometer es waren. Das ließe Rückschlüsse auf die benutzten Straßen zu. Das Verkehrsministerium macht kein Hehl daraus, dass dies nicht ganz unkompliziert wäre. Doch auch bei anderen allgemeinen Gebühren liege die Beweislast nun einmal bei dem, der eine Ausnahme geltend macht. Dobrindt betont aber auch ausdrücklich: "Das ist eine Härtefallregelung und wird auf ganz wenige Fälle anwendbar sein."
Ganz schön kompliziert: Das Schlupfloch bei der Maut
Die Pkw-Maut hat ein eingebautes Schlupfloch: Fahrer sollen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie völlig auf Straßen des Bundes verzichten und es auch beweisen. Verbraucherschützer halten das für unpraktikabel.