Für Weihnachtsgeschenke unter Geschäftspartnern gibt es in Deutschland nach Einschätzung des Korruptionsexperten Frank Hülsberg keine festen Regeln. Häufig werde als Faustregel eine Wertobergrenze von 25 Euro bei Amtsträgern und 50 Euro bei Geschäftsfreunden angenommen, so der KPMG-Wirtschaftsprüfer. Hinweise auf Bestechung ergäben sich bei heimlichen oder sozial nicht angemessenen Geschenken, die möglicherweise auch noch im engen zeitlichen Zusammenhang mit geschäftlichen Entscheidungen stünden. Zudem sollten es nicht mehr als ein bis zwei Geschenke pro Jahr sein. (dpa)
Faustregel 25 bzw 50 Euro: Keine festen Regeln für Weihnachtsgeschenke
Für Weihnachtsgeschenke unter Geschäftspartnern gibt es in Deutschland nach Einschätzung des Korruptionsexperten Frank Hülsberg keine festen Regeln.