In Berlin können Tankstellen nachts weiterhin Alkohol verkaufen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das Anfang des Monats eine Klage gegen ein solches Verkaufsverbot in Baden-Württemberg abwies, ändere nichts an dieser Haltung in der Hauptstadt, sagte Regina Kneiding, Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, am Montag. Es gebe in Berlin in Bezug auf Alkohol ausreichend Gesetze, die eingehalten werden müssten, sagte Kneiding. Dazu zähle beim Verkauf von alkoholischen Getränken die Frage nach dem Alter von Jugendlichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. Juli das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg trotz der Klage eines Konsumenten gebilligt. Nach Einschätzung der Richter in Karlsruhe verstößt die seit dem 1. März geltende Regelung nicht gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Übermaßverbot. Das Gesetz untersagt den Verkauf alkoholischer Getränke in Tankstellen, Bahnhöfen und Kiosken in der Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr. Es soll helfen, alkoholbedingte Straftaten eindämmen und Gesundheitsgefahren zu reduzieren. (dpa/ag)
Berlin: Alkoholverkaufsverbot kein Thema

In der Bundeshauptstadt dürfen Tankstellen und Kioske nachts auch weiterhin Alkohol verkaufen.