Wie das Unternehmen mitteilt, wurde die Erlaubnis für die Erbringung von Zahlungsdiensten für das Akquisitionsgeschäft per Ende April 2021 erteilt. Für die Geschäftsführer Ingo Meyer und Ralf Winkelmann ist die Zulassung als Zahlungsdienstleister ein wichtiges zusätzliches Unterscheidungsmerkmal für die Roadrunner Tank- und Servicekarte.
Über die Funktion der Roadrunner-Karte als Flottenkarte mit einheitlichem Produktangebot hinaus kann die Roadrunner Tank- und Servicekarte nun auch über die deutschen Grenzen hinaus etabliert und ausgebaut werden. Gleichzeitig kann das Tankkartenkonzept noch stärker auf den Bedarf einzelner Tankstellenbetreiber und Tankstellennetze zugeschnitten werden.
Mit der Lizenzierung als Zahlungsdienstleister hat die Roadrunner Tank- und Servicekarte ihre Position als Flottenkarte im Tankkartenmarkt gefestigt. Als Full-Service-Karte ist Roadrunner die Alternative zu den noch weit verbreiteten Stationskarten und eigenen Tankkarten im Tankstellenmittelstand. Die individuelle Markenoptik wird durch Co-Branding auf die Roadrunner-Karte übertragen.
Noch in diesem Jahr soll die Roadrunner App mit Tankstellenfinder und digitaler Zahlungsfunktion die schon vorhandenen und integrierten Leistungsmerkmale der Tank- und Servicekarte ergänzen: So ermöglicht Couponline steuer- und sozialabgabenfreie Mitarbeiterzuschüsse auch gemäß der Neufassung des § 8 ESTG. Schwerlast- und Großflottenkunden sollen mit cargoXL und fleetXL von speziellen Kartenlösungen ebenso wie vom Roadrunner Ad Blue Festpreis profitieren.
Die konsequente Umsetzung der PSD2-Richtlinie erfordert eine Trennung der Zahlungsströme für Agenturgeschäft (Kraftstoffgeschäft) und Eigengeschäft (Shopwaren, Dienstleistungen sowie eventuell Erdgas, Strom, LPG usw.) auch im Tankkartengeschäft. Mit der Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten für das Akquisitionsgeschäft bietet Roadrunner Service die Möglichkeit, Waren aus dem Eigengeschäft weiterhin uneingeschränkt über die Roadrunner Tank- und Servicekarte abrechnen und an Kunden verkaufen zu können. (bg)
Als erste Tankkarte: Roadrunner ist als Zahlungsdienstleiter zugelassen
Das Roadrunner-System hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten für das Akquisitionsgeschäft erhalten. Damit ist Roadrunner Service berechtigt, entsprechende Lösungen zur Umsetzung der aktuellen Anforderungen aus der PSD2-Richtlinie anzubieten.