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Akquisitionsgeschäft: Lösung von Lavego

02.11.2018 09:00 Uhr
Akquisitionsgeschäft: Lösung von Lavego
© Foto: Lavego

Die Abwicklung von Kartenumsätzen stellt künftig einen erlaubnispflichtigen Zahlungsdienst dar. Lesen Sie im Folgenden, mit welcher Lösung Lavego die Vorgaben erfüllen will.

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Bereits seit 2011 ist Lavego als Zahlungsinstitut zugelassen, dem Neuantrag nach PSD2 wurde im Juli 2018 stattgegeben. Damit darf der Münchener Netzbetreiber weiterhin Umsätze Dritter über eigene Konten abwickeln. Bei der Lavego-Lösung übergibt das Kassensystem die Warengruppeninformationen an das POS-Terminal, das diese Daten wiederum an Lavego weiterleitet. Das Unternehmen kann am Host für jedes Terminal individuell hinterlegen, welche Warengruppe welchem Auftraggeber zugeordnet werden soll. Im nächsten Schritt werden alle Girocard-Umsätze über ein insolvenzsicheres Treuhandkonto bei der Landesbank Hessen-Thüringen eingezogen und von dort taggleich an alle beteiligten Empfänger überwiesen.

Als Netzbetreiber für Electronic-Cash verantwortet Lavego neben der Autorisierung, also der Prüfung des Umsatzes, auch den Zahlungsverkehr, das Clearing. „Bei Kreditkarten bieten wir denselben Service an: Der Acquiring-Partner des Kunden trägt dabei unser Treuhandkonto als das Gutschriftskonto für die Umsätze ein. Wir überweisen taggleich nach Eingang der Umsätze weiter und prüfen, ob alle Zahlungen vom Acquirer eingegangen sind“, erklärt Vorstand Florian Gohlke.

Voraussetzung für diese Lösung ist, dass jeder Auftraggeber, also der Empfänger von Umsätzen, einen eigenen Vertrag mit Lavego abgeschlossen hat. Jeder Vertragspartner muss gemäß den Anforderungen des ZAG identifiziert werden. Das System ist nicht auf Kraftstoff und Shop beschränkt. Daher ist auch eine separate Abrechnung von Flüssiggas oder einer extern betriebenen Waschstraße jederzeit möglich. „Wir sind flexibel, welche Positionen die Auftraggeber bei der Monatsabrechnung übernehmen. So kann die Mineralölgesellschaft zum Beispiel alle Kosten übernehmen oder jeder Auftraggeber bezahlt diejenigen Gebühren, die bei der Verarbeitung der eigenen Umsätze entstanden sind“, führt Gohlke aus. Nur das anteilige Kreditkarten-Disagio müsse vom Acquiring-Vertragspartner direkt beglichen und gegebenenfalls weiter fakturiert werden.

Für die Anlage eines neuen Auftraggebers inklusive Identifizierung berechnet Lavego eine einmalige Gebühr. Dazu kommt eine Grundgebühr für jeden neuen Zahlungsempfänger sowie eine monatliche Grundgebühr für jedes Terminal. Zudem fällt für das Akquisitionsgeschäft je Zahlung eine Gebühr an. Lavego weist darauf hin, dass die laufenden Gebühren für Transaktionen, Sammelkonto, Akquisitionsgeschäft sowie EC-Cash-Entgelte entweder an einen Auftraggeber oder anteilig an jeden Auftraggeber direkt fakturiert werden können. (ab)

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