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Akquisitionsgeschäft: Lösung von Ingenico Payment Services

02.11.2018 09:00 Uhr
Akquisitionsgeschäft: Lösung von Ingenico Payment Services
© Foto: Ingenico Payment Services

Die Abwicklung von Kartenumsätzen stellt künftig einen erlaubnispflichtigen Zahlungsdienst dar. Lesen Sie im Folgenden, mit welcher Lösung Ingenico Payment Services die Vorgaben erfüllen will.

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Der Dienstleister für bargeldlosen Zahlungsverkehr Ingenico Payment Services ist als E-Geld-Institut lizenziert. Damit darf das Unternehmen laut ZAG Zahlungsdienste erbringen, wodurch auch das Akquisitionsgeschäft abgedeckt ist. Um die Vorgaben der PSD2 und des ZAG zu erfüllen, hat Ingenico eine Lösung erarbeitet. Diese ist noch nicht im Einsatz, soll aber in den kommenden Monaten bei den Kunden umgesetzt werden.

„Unsere PSD2-konforme Lösung sieht vereinfacht vor, dass die Zahlung über ein Treuhandkonto von Ingenico Payment Services abgewickelt wird. Dafür stellt uns der Netzbetriebspartner bei Girocard-Zahlungen die Clearing-Datei und den Report mit den entsprechenden Transaktionsinformationen inklusive Warengruppen bereit“, erklärt Geschäftsführer Markus Weber. Bei den Kreditkartenzahlungen wird der Gesamtbetrag auf das Treuhandkonto überwiesen, parallel erhält Ingenico die entsprechenden Transaktionsinformationen inklusive Warengruppen. Der Zahlungsdienstleister teilt den Betrag nach Warengruppen auf und überweist die Shopumsätze an den Shoppartner und die Kraftstoffumsätze an das Mineralölunternehmen.

Die technischen Voraussetzungen für die Lösung sind in den Tankstellen der Mineralölunternehmen bereits vorhanden. Die Einrichtung wiederum übernimmt Ingenico gemeinsam mit dem jeweiligen Netzbetreiber. „Dabei muss der Tankstellenbetreiber eigentlich nichts weiter bedenken“, betont Weber. Die Lösung ist unabhängig vom Netzbetreiber und kann daher bei jedem Mineralölunternehmen umgesetzt werden. „Das bieten nicht alle Wettbewerber“, ergänzt der Ingenico-Geschäftsführer. Die Konditionen sind von verschiedenen Faktoren wie etwa dem Transaktionsvolumen abhängig. Diese vereinbart Ingenico daher bilateral mit den Mineralölunternehmen. (ab)

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