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Absprachen über Nahrungsmittel: 20-Millionen-Buße für Nestlé

27.03.2013 13:51 Uhr
Absprachen über Nahrungsmittel: 20-Millionen-Buße für Nestlé
Neslté hat Verhandlungsergebnisse mit Einzelhändlern und Preiserhöhungen weitergegeben.
© Foto: Andreas Varnhorn/Greenpeace/ddp

Das Bundeskartellamt hat gegen den Nahrungsmittelkonzern Nestlé wegen unerlaubten Austauschs von Geschäftsinformationen eine Geldbuße von rund 20 Millionen Euro verhängt.

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Das Bundeskartellamt hat gegen den Nahrungsmittelkonzern Nestlé wegen unerlaubten Austauschs von Geschäftsinformationen eine Geldbuße von rund 20 Millionen Euro verhängt. Dabei ging es etwa um die Weitergabe von Verhandlungsergebnissen mit Einzelhändlern und Preiserhöhungen vor allem bei Süßwaren, Heißgetränken und Tiefkühlpizzen. In einem Einzelfall kam es laut Kartellamt zwischen Nestlé und dem Konkurrenten Kraft zu einer Absprache für eine Preiserhöhung bei Instant Cappuccino.

Ende Januar waren bereits gegen elf Schokoladenhersteller wegen Preisabsprachen Bußgelder von insgesamt rund 60 Millionen Euro verhängt worden. Große Teile der Branche sorgten mit ihrem illegalen Vorgehen nach Darstellung der Wettbewerbshüter jahrelang für überhöhte Preise. Mit dem Beschluss gegen die Nestlé Deutschland AG wurden Verfahren gegen mehrere Konsumgüterhersteller wegen des unzulässigen Austauschs von wettbewerbsrelevanten Informationen abgeschlossen, wie das Kartellamt am Mittwoch (27. März) in Bonn mitteilte. Gegen die Kraft Foods Deutschland GmbH, die Unilever Deutschland Holding AG und die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG waren im Jahr 2011 inzwischen rechtskräftige Bußgelder von insgesamt rund 38 Millionen Euro verhängt worden.

Die Verfahren waren nach einem sogenannten Kronzeugenantrag der Mars GmbH (Viersen) eingeleitet worden. Dieses Unternehmen muss aufgrund der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße zahlen. Nestlé wurde für die Kooperation bei der Aufklärung eine Verringerung der Geldbuße gewährt. Gegen den Bescheid kann Nestlé noch Einspruch einlegen, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.

Vertriebsmanager der Unternehmen hätten sich über mehrere Jahre in einem regelmäßigen Gesprächskreis getroffen und sich "gegenseitig über den Stand und den Verlauf von Verhandlungen ihres Unternehmens mit verschiedenen Einzelhändlern, teilweise auch über beabsichtigte Preiserhöhungen informiert", erläuterte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Solche geschäftlichen Details werden üblicherweise hoch vertraulich behandelt. Auch wenn es sich bei diesen Formen des Informationsaustauschs nicht um klassische Kartellabsprachen handelt, wird der Wettbewerb durch solche Verhaltensweisen stark beeinträchtigt." (dpa/beg)

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