Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat beschlossenen, ab 1. Januar 2010 Tankstellen, Kiosken oder Supermärkten von 22.00 Uhr bis 5 Uhr den Verkauf von Alkohol zu verbieten. Der Tankstellenverband des Landes rechnet damit, dass in der Folge nun bis zu 1.500 Arbeitsplätze an Tankstellen verloren gehen. Auch müssten sich Autofahrer darauf einstellen, zukünftig nachts nicht mehr so viele geöffnete Tankstellen anzutreffen. Vor allem die Versorgungssituation im ländlichen Raum wird sich verschlechtern. Die Tankstellenbetreiber und ihre Verbände haben sich lange gegen das Verbot der Landesregierung gewehrt. Vergeblich. Sie fürchten, dass auch Folgekäufe wie nicht alkoholische Getränke, Backwaren, Süßigkeiten und Zigaretten deutlich zurückgehen werden. Weil sich dann das Offenhalten einer Tankstelle häufig nicht mehr lohnen wird, dürften einige Stationen abends um zehn schließen – nicht nur das Alkoholregal, sondern gleich die ganze Station. Tatsächlich stehen Tankstellen schon heute wirtschaftlich schlecht da. Mit dem Alkoholverkaufsverbot wird sich die Situation verschärfen, rechnen Experten. „Problemgruppen werden sich den Alkohol zukünftig vor der Schließzeit besorgen. Weder Komasaufen bei Jugendlichen noch alkoholbedingte Straftaten können damit verhindert werden. Dafür werden unsere Kunden aber immer häufiger abends vor verschlossenen Türen stehen und ihre Fahrzeuge nicht betanken können", verurteilt Dr. Klaus Picard, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV) den Regierungsbeschluss. Das Verbot im Ländle konterkariert auch einen gemeinsamen Aktionsplan, den erst im März die Verbände der deutschen Mineralölwirtschaft und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung unterzeichnet haben. Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket werden die Tankstellenbetreiber unterstützt, die Jugendschutzgesetze umzusetzen. Gleichwohl finden sich die ersten Nachahmer: Sven Petke, Fraktionsvize der CDU in Brandenburg, findet das Gesetzesvorhaben aus baden-Württemberg vorbildlich: „Das ist der richtige Weg, um den Alkoholkonsum besonders bei Jugendlichen deutlich einzuschränken", so Petke. Er kündigte an, dass die brandenburgische CDU ein Verkaufsverbot im Landtagswahlkampf zum Thema machen werde.
Ab Januar 2010 in Baden Württemberg:: Nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot an Tankstellen

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat beschlossenen, ab 1. Januar 2010 Tankstellen von 22.00 Uhr bis 5 Uhr den Verkauf von Alkohol zu verbieten. In der Folge könnten bis zu 1.500 Arbeitsplätze an Tankstellen verloren gehen. Autofahrer werden nachts bald länger nach einer offenen Tankstelle suchen müssen - vor allem im ländlichen Raum.