Ambitionierte Beimischungsquoten im Straßenverkehr bilden einen maßgeblichen Hebel, um den Produktionshochlauf Erneuerbarer Kraftstoffe anzureizen. Ein kürzlich bekannt gewordener Arbeitsentwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote", der die europäische RED III in deutsches Recht umsetzen soll, bleibt bzgl. der nationalen Mengenquoten für sogenannte RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin bzw. Erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs) hinter den Erwartungen der Verkehrs- und Energiebranche zurück. So sieht der Entwurf eine RFNBO-Mengenquote im Jahr 2030 von 1,2 % und in 2040 von 4 % vor. Diese Werte liegen deutlich unter denen, die andere europäische Länder beschlossen haben und können angesichts eines absehbar schrumpfenden Gesamtmarkts für Kraftstoffe infolge einer weiteren Elektrifizierung des Straßenverkehrs noch nicht einmal eine wachsende absolute Nachfrage garantieren.
Uniti fordert daher u.a. gemeinsam mit dem ADAC, dem DSLV Bundesverband Spedition und Logistik und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewebe (ZDK) die Bundesregierung auf, deutlich höhere nationale RFNBO-Quoten vorzusehen. Die Verbände plädieren für eine RFNBO-Mindestquote im Straßenverkehr von wenigstens 5 % im Jahr 2030 sowie 24 % im Jahr 2040. Uniti-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: "Ambitionierte Quoten für den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe im Straßenverkehr sind ein unverzichtbares regulatives Instrument, um den Hochlauf regenerativer Fuels wie Wasserstoff oder E-Fuels anzureizen und damit die für die Erreichung der Klimaziele notwendige Kraftstoffwende voranzubringen. Der Gesetzgeber sollte bei der RED-Umsetzung deutlich nachschärfen und zeitnah eine Kabinettsfassung vorlegen."
Eine Reihe weiterer im Entwurf vorgesehener Aspekte begrüßen die Verbände dagegen ausdrücklich: So sollen die Quoten für fortgeschrittene Bio-Kraftstoffe deutlich steigen. Auch den Ansatz, mit dem Gesetz eine langfristige Perspektive bis 2040 zu formulieren, bewerten sie positiv.