Der Autogipfel mit Vertretern aus Politik, Automobilindustrie und Gewerkschaften in Berlin zeigte eine große Einigkeit unter den Teilnehmern in Fragen der zukünftigen Antriebsregulierung: Das EU-weite faktische Verbrenner-Verbot im Jahr 2035 soll zurückgenommen sowie mehr Flexibilität und Technologieoffenheit in der Regulierung zugelassen werden. Aus Uniti-Sicht stellt das ein wichtiges Signal an die EU-Kommission dar, die aktuell die CO2-Flottenregulierung für Pkw überarbeitet.
Die Bundesregierung hat zum Abschluss des Autogipfels erklärt, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Automobilindustrie nur gestärkt sowie Wertschöpfung und Beschäftigung nur gesichert werden können, wenn auf dem Weg hin zur Klimaneutralität Rahmenbedingungen technologieoffen und flexibel gestaltet werden. Ihr Ziel sei es, dass die EU-Kommission bei der Überprüfung der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge noch vor Ende 2025 konkrete Vorschläge für entsprechende Rahmenbedingungen vorlegt. Uniti-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: "Durch den Schulterschluss der Bundesregierung, der Automobilindustrie und der Gewerkschaften sendet Deutschland als größtes EU-Mitgliedsland ein klares und wichtiges Signal an die EU-Kommission im Rahmen der Überarbeitung der CO2-Flottenregulierung auf Technologieoffenheit zu setzen. Die Bundesregierung muss sich nun für eine kluge und zielgerichtete Überarbeitung der CO2-Flottenregulatorik einsetzen, die das Erreichen der Klimaziele ermöglicht und dabei zudem zur Sicherung des Automobilstandorts Deutschland und der damit verbundenen Arbeitsplätze beiträgt, die maßgeblich vom Verbrennungsmotor abhängen."
Aus Uniti-Sicht ist es vor allem erforderlich, die der CO2-Flottenregulierung zugrunde liegende Messemethodik zu überarbeiten. So sollte eine Bilanzierung der CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs und der verwendeten Antriebsenergie eingeführt werden. so findet sie in anderen europäischen Regelwerken bereits Anwendung. Bisher werden durch Nutzung des so genannten Tailpipe-Ansatzes lediglich die Emissionen im Fahrbetrieb erfasst. Das führt zu einer Bevorzugung der E-Mobilität zum Nachteil anderer sinnvoller Lösungen wie erneuerbarer Kraftstoffe. Innerhalb der Verordnung der Pkw-Flottenregulierung müsse zudem sichergestellt werden, dass die CO2-Minderungswirkung von sämtlichen RED-konformen Kraftstoffen auf die CO2-Reduktionsziele bei Neufahrzeugen angerechnet werden kann. Darüber hinaus sollte schnellstmöglich – wie in der EU-Regulierung vorgesehen – eine neue Fahrzeugkategorie eingeführt werden, die bereits vor 2035 die Zulassung von Verbrennern ermöglicht, bei denen nachgewiesen werden kann, dass deren zukünftiger Kraftstoffbedarf in Form nicht-fossiler Kraftstoffe im europäischen Kraftstoffmarkt bereits existiert.
"Auf EU-Ebene wird nun entscheidend sein, dass sich die Bundesregierung nicht auf faule Kompromisse in dieser Frage einlässt. Denn mit solchen würden die Probleme der Automobilindustrie nur zeitlich aufgeschoben aber nicht gelöst", mahnt Kühn. Zudem sieht Uniti es als dringend geboten, eine technologieoffene Regulierung auch bei schweren Nutzfahrzeugen wie Lkw und Bussen durchzusetzen. Schließlich gilt auch hier künftig ein faktisches Neuzulassungsverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Dabei sind bereits heute erneuerbare Kraftstoffe wie Diesel-HVO oder Bio-LNG im Markt verfügbar, die einen Klimaschutzbeitrag für schwere Nutzfahrzeuge liefern.