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EU-Verkehrsausschuss: Infrastruktur für alternative Kraftstoffe soll verdichtet werden

06.10.2022 08:38 Uhr | Lesezeit: 4 min
EU-Verkehrsausschuss: Infrastruktur für alternative Kraftstoffe soll verdichtet werden
Alle 60 Kilometer soll eine Ladestation stehen.
© Foto: Armin Wutzer/AUTOHAUS

Nachdem sich die EU-Kommission über den Ausbau der Elektromobilität im Rahmen des Fit-for-55 Pakets beraten hat, legt nun auch der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments seine Vorschläge für einen schnelleren Ausbau der Infrastruktur für alternativer Antriebe vor.

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Die Vorlage des Verkehrsausschusses für eine Verordnung enthält Vorschläge zum breschleunigten Aufbau der Infrastruktur alternativer Antriebe. Dabei setzt der Ausschuss strengere Ziele als die EU-Kommission. So soll bis zum Jahr 2026 in der EU alle 60 Kilometer eine Ladestation für E-Autos verfügbar sein. Für Lkw und Busse ebenfalls in diesem Abstand, zunächst aber nur auf den zehn Hauptverkehrsadern des Trans-European Tranport Network. Ausnahmeregelungen sollen für Regionen in äußerster Randlage, auf Inseln und Straßen mit sehr wenig Verkehr gelten.

Wasserstoff Tankstellen sollen bis 2028 alle 100 Kilometer entlang aller Hauptstraßen eingerichtet werden. Von der EU-Komission war die Verfügbarkeit alle 150 Kilometer bis zum Jahr 2031 vorgesehen. Die Ladestationen sollen einfach zu bedienen, der Kraftstoff erschwinglich sein.

Ebenso wie die Kommission erachtet der Verkehrsausschuss es als wichtig, dass die Ladepunkte und Tankstellen nutzerfreundlich sein müssen. Die Preise sollten transparent dargestellt werden und eine reibungslose Bezahlung möglich sein. Bis 2027 soll eine Schnittstelle eingerichtet werden, über die Daten wie Preise und Wartezeiten alternativer Kraftstoffe verfügbar sind.

Im nächsten Schritt muss das EU-Parlament den Vorschlägen des Verkehrsausschusses zustimmen. Es sollen verbindliche nationale Mindestziele für den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe festgelegt werden. Die Pläne welche Ziele und wie diese erreicht werden, sollen die EU-Länder im nächsten Schritt bis 2024 vorlegen. Wenn dies geschieht, folgen Gespräche mit den Regierungen im EU-Rat für eine entsprechende Gesetzgebung.

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