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Das Warten geht weiter: HVO-Zulassung wohl nicht mehr im Jahr 2023

29.09.2023 14:11 Uhr | Lesezeit: 2 min
Das Warten geht weiter: HVO-Zulassung wohl nicht mehr im Jahr 2023
Der Treibstoff HVO sollte eigentlich vor Jahresende für öffentliche Tankstellen zugelassen sein
© Foto: Audi

Eigentlich sollte der Treibstoff HVO100 zum Ende des Jahres in Deutschland freigegeben werden. Mehreren Quellen zufolge scheint sich der Prozess aber zu verzögern.

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Das Tauziehen um den Kraftstoff HVO100 geht weiter. Eigentlich sollte der synthetische Diesel bis Jahresende zum öffentlichen Verkauf zugelassen werden, doch offenbar verzögert sich das Verfahren. Wie mehrere Quellen berichten, ist im Moment nicht mehr von einer Zulassung bis Jahresende auszugehen. Stattdessen wird als neuer Zeitpunkt der April im kommenden Jahr genannt.

Aus Kreisen des DSLV heißt es, dass die Verordnung (10. BImSchV) erst dann in Kraft treten soll, wenn zwei Gesetze in Kraft getreten sind: nämlich die Neufassung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge und die EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, kurz AFIR, genannt. Letztere wird dem Vernehmen nach erst im April 2024 wirksam, weshalb sich die Zulassung von HVO100 entsprechend verzögern würde.

Entsprechende Informationen stützt auch ein Sprecher des Wirtschaftsverbandes Fuels und Energie, En2x, der auf Anfrage erklärt: "Die in der Verbändeanhörung vorliegende Version der 10. BImSchV hatte in der Tat noch eine frühere Inkraftsetzung unabhängig von der AFIR vorgesehen. Die Version, die das Bundesumweltministerium dann in die Notifizierung bei der EU eingereicht hat, enthielt keine Übergangsfristen für HVO100 und knüpft es an das Saubere-Beschaffungs-Gesetz und AFIR. Daher müssen wir von einer Verschiebung auf 2024 ausgehen, was wir sehr bedauern."

Bremst das BMUV wieder bei HVO?

Eine Frage, die aus den Reihen des DSLV zu hören ist, beschäftigt sich mit eben jener Regelung: Ist es überhaupt zulässig, dass die Änderung der 10. BImSchV an diese Vorgaben geknüpft ist? Dieser Umstand soll nun rechtlich geprüft werden.

Die Änderung der Verordnung und damit die Zulassung von HVO als Reinkraftstoff liegt in den Händen des Bundesumweltministeriums (BMUV). Das Ministerium stand lange Zeit der Zulassung von paraffinischen Kraftstoffen skeptisch gegenüber; man befürchtete unter anderem, dass dadurch auch andere, nicht nachhaltige Produkte auf den Markt geschwemmt werden könnten. Im Sommer legte das Ministerium unter anderem nach Druck mehrerer großer Bundesverbände seine Blockadehaltung ab und erklärte sich mit der Änderung der Verordnung einverstanden. Die nun erneute Verzögerung bei der Zulassung von HVO100 wirkt zumindest irritierend. So befürchten Stimmen innerhalb des DSLV, dass das BMUV seine Blockadehaltung nun doch wieder fortsetzen könnte.  

HVO100 ist ein Treibstoff, der laut Lkw-Herstellern in allen modernen Fahrzeugen anstelle von Diesel verwendet werden kann. Durch die Produktion aus Reststoffen und Abfällen, wie zum Beispiel altem Küchenfett, sind den Produzenten zufolge CO2-Ersparnisse von bis zu 90 Prozent möglich. 


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