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Akquisitionsgeschäft: Lösung von Weat

02.11.2018 09:00 Uhr
Akquisitionsgeschäft: Lösung von Weat
© Foto: Weat

Die Abwicklung von Kartenumsätzen stellt künftig einen erlaubnispflichtigen Zahlungsdienst dar. Lesen Sie im Folgenden, mit welcher Lösung Weat die Vorgaben erfüllen will.

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Um die Vorgaben der novellierten Zahlungsdiensterichtlinie erfüllen zu können, arbeitet die Weat aktuell an der eigenen Standardlösung Pool+. Grundlage dafür ist die bereits heute mögliche Trennung der Transaktionen über Kredit- und Debitkarten nach Warengruppen. Darauf basierend können die Zahlungsströme für das Eigen-, das Agenturgeschäft und im Einzelfall auch für das Geschäft Dritter verursachergerecht an den jeweiligen Beteiligten ausgezahlt werden.

Für Pool+ erforderlich ist die Nutzung eines offenen Treuhandkontos. Das heißt: Die MÖG müssen es dem Netzbetreiber gestatten, die gesamten unbaren Umsätze der Tankstellen auf ein offenes Weat-Treuhandkonto einzuziehen. Zusätzlich müssen sie den jeweiligen Kreditkarten-Acquirer beauftragen, die Umsätze nicht wie bisher auf das eigene Konto, sondern ebenfalls auf das offene Weat-Treuhandkonto zu überweisen, so dass sich alle Umsätze über Kredit- und Debitkarten auf diesem Konto befinden. Anschließend kann der Netzbetreiber auf Basis der Informationen über die Warengruppenzuordnung der Kartenumsätze die Auszahlung vom Treuhandkonto an den richtigen Adressaten veranlassen. Laut Weat ist bei diesem Vorgehen fast keine Änderung am eigenen Abrechnungssystem erforderlich.

Zusätzlich zu Pool+ arbeitet die Weat an einer „Bankenlösung“ für Kunden, die keinen Netzbetreibervertrag für die Kartenautorisierung mit dem Unternehmen haben. Wer eine Huth-Kasse im Einsatz hat, aber vertraglich an einen anderen Netzbetreiber ohne Lösung gebunden ist, kann damit auch ohne Autorisierung Pool+ nutzen. Hier ermöglicht das Huth-Kassensystem die Trennung der unbaren Zahlungsströme. Laut Angaben der Weat ist die Lösung zudem für Kunden interessant, die an einen Netzbetreiberwechsel denken. Hier soll die „Bankenlösung“ als Übergangslösung zum Einsatz kommen, bis der Kunde nach Vertragsende mit dem bisherigen Netzbetreiber auf das Produkt Pool+ umstellt.

Sowohl für die Pool+- als auch für die „Bankenlösung“ benötigt Weat eine Zulassung als Zahlungsdienstleister. Einen entsprechenden Antrag hat das Unternehmen bereits bei der Bafin eingereicht. Der Netzbetreiber geht davon aus, dass die technische und vertragliche Umsetzung fristgerecht bis Mitte 2019 abgeschlossen sein wird. Zu den Konditionen möchte sich Geschäftsführer Jochen Wolf noch nicht äußern. Er verspricht jedoch ein marktgerechtes Angebot. (ab)

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