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Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe: Mindestlohn lockt mögliche Azubi in Sackgasse

29.04.2014 10:27 Uhr
Der Mindestlohn beträgt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren 8,50 Euro pro Arbeitsstunde.
© Foto: N-Media-Images/Fotolia

Als "Sackgasse für mögliche Azubi" sieht der ZDK den Mindestlohn von 8,50 Euro. Potenzielle Auszubildende könnten auf die Idee kommen, nach dem Schulabschluss statt einer Ausbildung lieber gleich den Weg auf den Arbeitsmarkt zu suchen.

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Als "Sackgasse für mögliche Azubi" sieht der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) den geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Durch die derzeit gewählte niedrige Altersgrenze von 18 Jahren für Mindestlohnempfänger könnten potenzielle Auszubildende auf die Idee kommen, nach dem Schulabschluss statt einer Ausbildung lieber gleich den Weg auf den Arbeitsmarkt zu suchen. Denn die durchschnittliche Ausbildungsvergütung liege auch im Kfz-Gewerbe unter der geplanten Höhe des Mindestlohns.

"In der jetzigen Form behindert die Mindestlohnregelung das Bemühen um qualifizierten Nachwuchs in massiver Weise", so ein ZDK-Sprecher. Junge Menschen könnten dem Irrglauben erliegen, zur kurzfristigen Erfüllung eigener Wünsche mit schnellem Geld die langfristige Sicherheit und Perspektive einer qualifizierten und zukunftssicheren Ausbildung zu opfern. Daher fordere das Kfz-Gewerbe, die Altersgrenze auf mindestens 21 Jahre oder besser noch auf 25 Jahre heraufzusetzen.

Schon heute ist der Kampf um den Ausbildungsnachwuchs laut ZDK voll entbrannt. So ging die Zahl der Abgänger aus allgemeinbildenden Schulen laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im vergangenen Jahr um rund 20.000 gegenüber dem Referenzjahr 2000 zurück.

Diese Zahl werde sich in den kommenden Jahren drastisch erhöhen und im Jahr 2016 bei etwa 90.000 liegen. Darunter habe auch das Kfz-Gewerbe zu leiden. So sei die Zahl der Auszubildenden im Jahr 2013 um 3,2 Prozent auf 87.490 gesunken (2012: 90.345). (red)

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