Beim Dachverband MEW - Mittelständische Energiewirtschaft - zeigte man sich erleichtert. Der Grund: Am 5. Juni entschied der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, die bereits vom Bundestag beschlossene Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB ÄndG) umzusetzen. MEW-Hauptgeschäftsführer Dr. Steffen Dagger reagierte in einer Pressemitteilung: "Es wurde höchste Zeit, dass dieses wichtige das Gesetz nun endlich in Kraft treten kann, nachdem es seit einem halben Jahr im Vermittlungsausschuss festhing."
Einigkeit bestand zuvor zwar im Verbot der Preis-Kosten-Schere im Kraftsstoffgeschäfft. Gegen Verstöße soll das Bundeskartellamt eingreifen. Auch dagegen hatte niemand etwas. Nur stritten sich die Politiker um Details im Krankenhaussektor. So entstand ein rechtliches Vakuum, das vor allem konzernunabhängige Tankstellen zu spüren bekamen. So schätzt Axel Graf Bülow, MEW-Geschäftsführer und Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Tankstellen, ein: "Kaum war das Verbot nicht mehr in Kraft, schon klagten unsere Mitglieder vielfach über die Anwendung von Preis-Kosten-Scheren, dies schadet den mittelständischen Tankstellen und dem Wettbewerb."
Das Verbot der Preis-Kosten-Schere im 8. GWB ÄndG untersagt es großen, internationalen Mineralölgesellschaften, konzernunabhängigen Tankstellen Kraftstoffe zu einem höheren Preis zu verkaufen, als sie ihn an ihren eigenen Tankstellen anbieten. Das Verbot lief Ende 2012 aus und sollte mit der GWB-Novelle bereits zum 01.01.2013 nahtlos verlängert werden.
"Durch die Verlängerung des Verbotes können kleine, konzernunabhängige Tankstellen zu fairen, marktkonformen Konditionen Kraftstoffe kaufen. Insbesondere Verbraucher im ländlichen Raum profitieren von mittelständischen Tankstellenunternehmen, die auch in entlegenen Orten Mobilität zu bezahlbaren Preisen ermöglichen", kommentiert in einem Schreiben der Uniti Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen die Entscheidung. (kak)