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VCD: Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz

26.05.2021 12:00 Uhr
VCD: Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz
© Foto: VCD

Das geltende Verkehrsrecht ist nach Ansicht des VCD veraltet, die Verkehrswende steht im Stau. Auf einer digitalen Konferenz legt der der ökologische Verkehrsclub einen Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz vor. Vertreter der Parteien diskutierten Chancen, Notwendigkeit und Umsetzung. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des VCD stützt die Forderung.

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Die Verkehrswende lässt auf sich warten. Ein neuer institutioneller Rahmen soll dafür sorgen, den Verkehr umwelt- und sozialverträglich zu gestalten. Das fordert der ökologische Verkehrsclub VCD, der heute (26. Mai) auf seiner Online-Konferenz "Deutschland braucht ein Bundesmobilitätsgesetz – jetzt!" einen konkreten Regelungsvorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz vorstellt. Wie dieses Gesetz, das erstmals alle Verkehrsträger gleichberechtigt in den Blick nimmt, gestaltet werden kann, darüber diskutieren Vertreter der Bundestagsparteien.

"Bisher fehlt der Verkehrspolitik ein Kompass, auch deshalb warten wir vergeblich auf Fortschritte beim Klimaschutz", erklärt Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD. "Verkehr wird bislang nicht als Ganzes gesehen und deshalb auch nicht als Ganzes geplant. Wegen der langen Planungs- und Bauzeiten, beispielsweise für Schienenwege, die teilweise mehr als 20 Jahre betragen, muss das Gesetz in der kommenden Legislaturperiode beschlossen werden. Ohne das Bundesmobilitätsgesetz wird es kaum möglich sein, die gerade beschlossene Verschärfung der Klimaschutzziele für den Verkehr umzusetzen."

Ziele und Inhalte eines Bundesmobilitätsgesetzes stellen Dr. Axel Friedrich und Dr. Jan Werner vor. Beide begleiten das Projekt als Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des VCD fachlich und juristisch. Der vorgelegte Regelungsvorschlag formuliert Leitziele für die Zukunft der Mobilität aus ökologischer, sozialer und kultureller Perspektive und macht Vorgaben für eine zielorientierte Verkehrsplanung, die die Entwicklung des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit zum Gegenstand hat.

Der Regelungsvorschlag verpflichtet den Bund, die Bundesländer und die Kommunen zur Zusammenarbeit über alle Verkehrsmittel hinweg: Bus, Bahn, Fahrrad, Auto und das Zufußgehen sind dabei gleichberechtigt. Auf diese Weise werden Verkehrsplanungen und Verkehrsinvestitionen an gesellschaftlichen Zielen ausgerichtet. Bisher orientieren sich Planungs- und Investitionsentscheidungen häufig an veralteten Verkehrsprognosen und oftmals verzerrten Nutzen-Kosten-Analysen.

Ein vom VCD in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Regelungsvorschlag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Verfassungsrechtler Prof. Dr. Georg Hermes und Prof. Dr. Urs Kramer stellen in ihrem Gutachten fest, dass der Bund über die Gesetzgebungskompetenz verfügt, Verkehr und Mobilität unter Einschluss aller Verkehrsträger und Verkehrswege zu regeln und sie an Umweltzielen auszurichten. (bg)

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KOMMENTARE


Reiner Rieß

27.05.2021 - 10:59 Uhr

Dieser VCD, wil nach eigenen Angaben (Quelle: Wikipedia) auf den Autobahnen generell 120km/h und in Städten 30 km/h!


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