Im juristischen Streit über den Verlauf der Ostseepipeline hat das Bundesverteidigungsministerium einen besseren Schutz der Röhre vor militärischen Übungen verlangt. "Uns geht es nicht um die Stilllegung der Pipeline", sagte Rechtsanwalt Carsten Bethke am 14. März vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald. Die Genehmigungsbehörde solle den Schutz der Gasleitung regeln. Diese läuft unter anderem durch das Artillerie-Schießgebiet "Pommersche Bucht".
Das Ministerium hatte in seiner Klage von März 2010 zunächst eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses verlangt. Jetzt sagte Anwalt Bethke, gehe es der Bundeswehr "um eine risikolose Koexistenz" von Pipeline und Übungsbetrieb.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald verhandelt über die Klage des Ministeriums gegen das Bergamt Stralsund. Das hatte im Dezember 2009 den Bau in den deutschen küstennahen Gewässern und damit auch in dem Schießgebiet und in einem Luftwarngebiet östlich von Rügen genehmigt. Im August 2010 wurde der Investor Nord Stream beauftragt, die Pipeline auf zusätzlichen 20 Kilometern einen halben Meter dick mit Sand zu bedecken. 1,5 Kilometer der Pipeline liegen in dem beklagten Abschnitt noch auf dem Meeresboden.
Durch die insgesamt 1.200 Kilometer lange Pipeline strömt seit vier Monaten russisches Erdgas. Der zweite Leitungsstrang der 7,4 Milliarden Euro teuren Trasse soll im Herbst 2012 in Betrieb gehen.
Das Gericht hinterfragte am 14. März die mangelnde Abstimmung unter den Bundesbehörden: Das Verkehrsministerium habe dem Pipeline-Betreiber Bau und Betrieb erlaubt. Dennoch trete das Verteidigungsministerium nun als Kläger auf. Eine ressortübergreifende Abstimmung - möglicherweise am Kabinettstisch - hätte zuvor aufklären können, sagte Richterin Hannelore Kohl.
Simulationen und Untersuchungen der Bundeswehr hatten ergeben, dass ein Bruch des Stahlrohres durchaus "wahrscheinlich" sei, wenn ein 76 mm-Geschoss ohne Explosion auf die Pipeline trifft. Auch reiche die derzeitige Sandabdeckung nicht aus. Ebenfalls sei ein Durchschlagen der Pipeline "nicht unrealistisch", wenn das Geschoss senkrecht auf die Trasse treffe. Die Wahrscheinlichkeit wird mit drei Fällen in 1.000 Jahren angegeben. (dpa/kak)