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Tipp: Bei Nebel besser nicht auf die Lichtautomatik vertrauen

05.11.2023 06:59 Uhr | Lesezeit: 2 min
Unfallrisiko
Nebel kann plötzlich auftauchen und zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen.
© Foto: SP-X

Fast zwei Drittel aller schweren Nebel-Unfälle ereignen sich zwischen Oktober und Dezember, wie der Statistische Bundesamt mitteilt. Die meisten davon auf Landstraßen. Viele ließen sich mit dem richtigen Verhalten am Steuer wohl verhindern.

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Häufiger Regen und die frühe Dämmerung sorgen im Herbst für schlechte Sicht im Straßenverkehr. Dazu kommt häufig noch der Nebel: Fast zwei Drittel aller schweren Nebel-Unfälle ereignen sich zwischen Oktober und Dezember, wie der Statistische Bundesamt mitteilt. Die meisten davon auf Landstraßen. Viele ließen sich mit dem richtigen Verhalten am Steuer wohl verhindern.

Wer in eine Nebelbank einfährt, sollte frühzeitig manuell das Abblendlicht einschalten. Auf die Lichtautomatik zu vertrauen, ist keine gute Idee. Da sie auf Helligkeitsunterschiede reagiert, erkennt sie Sichtbehinderungen wie Nebel häufig gar nicht oder erst spät. Tagfahrlicht allein ist für schwierige Sichtverhältnisse nicht hell genug, zudem fehlen die Rücklichter zur Erhöhung der eigenen Sichtbarkeit. Hilfreich sind hingegen die tief montierten Nebelscheinwerfer, die zur Unterstützung des Abblendlichts eingeschaltet werden können. Keinesfalls hingegen ist Fernlicht angesagt – die feinen Wasserperlen in der Luft reflektieren das Licht und verschlechtern zusätzlich die Sicht. Die Nebelschlussleuchte darf erst eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt. Ansonsten kann sie nachfolgenden Verkehr blenden.

Neben der Beleuchtung sollte der Fahrstil angepasst werden: Also Tempo drosseln und den Abstand zum Vordermann vergrößern. Die meisten Autofahrer machen dies intuitiv. Es gibt allerdings auch allgemein gültige Richtlinien und vom Gesetzgeber verbindliche Limits zur Sichtweite. Liegt sie nämlich unterhalb von 150 Meter, gelten maximal 100 km/h als angepasste Geschwindigkeit. Verringert sich die Sichtweite auf 100 Meter, sind nur noch 80 km/h zulässig. Bei weniger als 50 Meter, muss das Tempo laut § 3 StVO auf maximal 50 km/h sinken.  Auch wenn das offizielle Tempolimit der Straße eigentlich höher ist, drohen bei Überschreitungen der Nebel-Limits die gleichen Bußgelder und Punkte wie bei normalen Tempovergehen.

Wie wichtig eine angepasste Geschwindigkeit ist, zeigt auch ein Blick in die Statistik. So spielte in den vergangenen fünf Jahren bei 39 Prozent der schweren Nebelunfälle ein zu hohes Tempo eine Rolle. Unter allen schweren Unfällen lag diese Quote bei 12 Prozent.

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