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Überblick: Was die Bürger 2013 erwartet

02.01.2013 09:10 Uhr
Zu den Neuerungen 2013 gehört, dass die Praxisgebühr von 10 Euro wegfällt.

Auf die Deutschen sind mit Jahresbeginn zahlreiche gesetzliche Änderungen zugekommen. Die Praxisgebühr fällt weg, der Rentenbeitrag sinkt auf den niedrigsten Stand seit 18 Jahren, und Hartz-IV-Empfänger erhalten mehr Geld. Die bisherige Rundfunkgebühr entfällt und wird durch die neue pauschale Rundfunkabgabe ersetzt. Ein Überblick der wichtigsten Neuerungen.

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Auf die deutschen Bundesbürger sind mit Jahresbeginn zahlreiche gesetzliche Änderungen zugekommen. Zum Jahr der Bundestagswahl fällt die Praxisgebühr weg, der Rentenbeitrag sinkt auf den niedrigsten Stand seit 18 Jahren, und Hartz-IV-Empfänger erhalten mehr Geld. Die bisherige Rundfunkgebühr entfällt und wird durch die neue pauschale Rundfunkabgabe ersetzt. Ein Überblick der wichtigsten Neuerungen:

Rundfunkgebühr: Sie wird komplett nach dem Prinzip "Eine Wohnung, ein Beitrag" umgestellt. Die Zahl der Fernseh- und Radiogeräte oder die Zahl der Mitbewohner spielt keine Rolle mehr. Die Rundfunkabgabe von - wie bisher - 17,98 Euro im Monat wird also gleichermaßen fällig für Singles, Großfamilien oder eine WG.
Hintergrund der Umstellung ist, dass öffentlich-rechtliche Radio- und TV-Sender via Smartphone und Laptop inzwischen überall empfangbar sind, immer mehr Bürger ihre Radio- und Fernsehgeräte zu Hause abmeldeten, was die Einnahmen aus der Rundfunkgebühr schmelzen ließ. Die Abgabe soll dies nun stoppen.

Langzeitarbeitslose: Die rund sechs Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro. Das ist ein Plus von 2,1 Prozent.
Beim Start von Hartz IV im Jahr 2005 waren es 345 Euro. Der Hartz-IV-Satz für Partner erhöht sich um acht auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls 6 auf 289 Euro.

Rente I: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1995. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils mehr als drei Milliarden Euro jährlich entlastet. Ein Durchschnittsverdiener mit 2.600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein. Der Beitragssatz wird gesenkt, wenn - wie zum Jahresende 2012 - die Rücklagen der Rentenkasse über die Marke von anderthalb Monatsausgaben steigen.

Rente II: Auf dem Weg zur Rente mit 67 erreicht die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze die zweite Stufe: Neu-Rentner des Geburtsjahrgangs 1948 müssen 2013 für eine abschlagfreie Rente zwei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Im Jahr 2029 ist dann der Prozess beendet, die Rente mit 67 erreicht.

Praxisgebühr: Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg. Die Erwartung, die Gebühr könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Den Krankenkassen soll der Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.

Pflegeversicherung: Der Beitragssatz steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das bringt Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können im Gegenzug außer den heute möglichen maximal 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. Auch in Stufe I und II gibt es Erhöhungen. Ambulante Dienste bieten künftig auch Betreuung an. Wohnformen zwischen ambulant und stationär werden bereits seit Ende Oktober stärker gefördert.

"Pflege-Bahr": Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert. Es gibt bei einem Mindestbeitrag von 10 Euro einen Zuschuss von 5 Euro. Die Zulage wird erstmalig Anfang 2014 rückwirkend für 2013 durch die Versicherungsunternehmen beantragt. Bei Abschluss einer Police wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet.

Beitragsbemessungsgrenze: Sie steigt unterschiedlich: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 5.600 auf 5.800 Euro im Westen und von 4.800 auf 4.900 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Gehaltsgrenze, bis zu der Sozialabgaben fällig werden, von 3.825 auf 3.937,50 Euro monatlich angehoben.

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