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Tabakproduktrichtlinie: Verbot von Mentholzigaretten ab 2016?

14.07.2015 09:00 Uhr
Verbot von Mentholzigaretten
Laut DVZ kostet ein vorzeitiges Verbot von Mentholzigaretten den Finanzminister hunderte Millionen Euro.
© Foto: twystydigi/Fotolia

Wenn es nach dem Bundeslandwirtschaftsministerium geht, sollen Mentholzigaretten bereits 2016 verboten werden. Die EU-Tabakproduktrichtlinie sieht hingegen eine Übergangsfrist bis 2020 vor.

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Edit (01.12.2016): Lesen Sie neueste Entwicklungen hier: Mentholzigaretten kaum noch zu retten.

Das Bundeslandwirtschaftsministeriums plant mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) den Verkauf von Mentholzigaretten in Deutschland bereits ab Mai 2016 komplett zu untersagen. Die EU-Richtlinie sieht hingegen für das Verbot von Mentholzigaretten eine Übergangsfrist bis Mai 2020 vor, um Konsumenten ausreichend Zeit für den Wechsel auf andere Erzeugnisse zu geben. Das Fehlen dieser Frist im Referentenentwurf des Ministeriums stellt einen Bruch des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD dar, der eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vorschreibt, kritisiert der Deutsche Zigarettenverband (DVZ) in einer Pressemitteilung.

Außerdem beanstandet der DVZ, dass laut den Plänen des Ministeriums auch die Ausfuhr von Mentholzigaretten in die übrigen EU-Mitgliedstaaten ab Mai 2016 unzulässig wäre. Damit würde mit dem vorzeitigen Verbot den exportstarken Herstellungsstandorten in diesem Land und den dortigen Beschäftigten massiv geschadet. Die Produktion würde zwangsläufig in andere EU-Mitgliedstaaten verlagert werden. 

Unmittelbare Auswirkungen würde hingegen der Bundesfinanzminister spüren, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Ihm entgingen durch ein vorzeitiges Verbot von Mentholzigaretten jährlich bis zu 470 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2020 fehlte dem Bundeshaushalt somit ein Betrag von bis zu 1,8 Milliarden Euro. (ab)

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