Die ab 2014 geplanten neuen EU-Regeln für Zahlungsüberweisungen sind zunächst auf Eis gelegt. Der Bundesrat rief am Freitag wegen des entsprechenden Begleitgesetzes für einen einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa (SEPA) den Vermittlungsausschuss an. Mit der Neuregelung sollen inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Europa einfacher und schneller abgewickelt werden können.
Das Gesetz soll die Grundlage schaffen für europaweit einheitliche 22-stellige Kontonummern (IBAN), die dann die alten Zahlenkombinationen ablösen - auch für Transfers im Inland. Mit einer Übergangsfrist für Überweisungen in Deutschland bis spätestens 1. Februar 2016 soll die Umstellung verbraucherfreundlich erfolgen.
Damit dürfte nun für die Beratungen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat noch ausreichend Zeit bestehen, um das Gesetz rechtzeitig zu verabschieden.
Die IBAN besteht aus einem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgen die bekannte Bankleitzahl und die vertraute Kontonummer. Im Gegenzug fällt die bisherige deutsche Bankleitzahl und europäische Bankleitzahl BIC weg.
Alte Lastschrift-Aufträge behalten ihre Gültigkeit. Darauf hat vor allem Deutschland gedrängt, weil hierzulande elektronische Lastschriften weit verbreitet sind. (dpa)