Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) hält nichts vom nächtlichen Alkoholverbot an Tankstellen. Ein solches wird gerade in Baden-Württemberg eingeführt. Der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagte die Politikerin: „Bei einem Verbot gibt es nur zwischen 22 Uhr und 5 Uhr keinen Alkohol. Davor und danach schon.“ Viel besser als ein zeitlich befristetes Verkaufsverbot sei es daher, das bestehende Jugendschutzgesetz strikt einzuhalten. Es sei zudem wichtig, Jugendliche für das Thema Alkohol zu sensibilisieren und das Verantwortungsbewusstsein der Jugendlichen zu stärken. Damit gibt die Drogenbeauftragte der Landesregierung in Baden-Würrtemberg eine schallende Ohrfeige. Dort hat sich die regierende Koalition aus CDU und FDP nämlich darauf geeinigt, den Alkoholverkauf ab Januar 2010 von abends 22 Uhr bis morgens fünf Uhr zu verbieten. Das Verbot soll für alle Verkaufsstellen gelten, also Tankstellen, Kioske, Supermärkte und auch für Gasthäuser mit Außer-Haus-Verkauf. In den Gaststätten selbst darf aber weiter getrunken werden. Sogar länger als bisher, denn die Sperrstunde soll gleichzeitig auf eine Stunde verkürzt werden. Außerdem soll es unzählige Ausnahmen geben – vom Straßenfest bis zu Volksfesten – sodass sogar Regierungsmitglieder hinter vorgehaltener Hand ihren eigenen Gesetzesentwurf für unsinnig erklären. Die Stadt Heidelberg schert das nicht. Sie plant, das Verbot sogar schon in den nächsten Wochen einzuführen. Damit will der grüne Bürgermeister Wolfgang Erichson „betrunkenen Randalierern Einhalt gebieten.“ Im südbadischen Freiburg habe man mit einem ähnlichen Gesetz gute Erfahrungen gemach. Der Tankstellenverband hält von einem nächtlichen Verkaufsverbot verständlicherweise gar nichts. Sein Argument: Wenn die Jugendlichen nach 22 Uhr keinen „Sprit“ mehr bekommen, werden sie ihn sich eben vorher besorgen – im Supermarkt, wo sie im Zweifel ja sogar mehr Flaschen fürs gleiche Geld bekommen können, als in der relativ teuren Tankstelle. Außerdem werden mit dem Verkaufsverbot vor allem Erwachsene getroffen, die eigentlich das Recht haben, Alkohol zu kaufen und zu trinken. Und: Der Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche ist per Gesetz doch ohnehin verboten bzw. eingeschränkt. Es würde also vollkommen genügen, die vorhandenen Vorschriften durchzusetzen und zu kontrollieren.
Sabine Bätzing genügt es, wenn der Jugendschutz eingehalten wird.: Drogenbeauftragte gegen Alkoholverkaufsverbot

Die Drogenbeauftragte der deutschen Bundesregierung ist gegen ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot. Sabine Bätzing genügt es, wenn der Jugendschutz eingehalten wird.