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Rekordgewinne: Exxon Mobil klagt gegen EU-Übergewinnsteuer

14.01.2023 12:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Rekordgewinne: Exxon Mobil klagt gegen EU-Übergewinnsteuer
Der Energieriese Exxon Mobil geht juristisch gegen EU-Maßnahmen zur Abschöpfung von Übergewinnen bei Energiefirmen vor.
© Foto: dpa

Der US-Konzern Exxon Mobil verklagt die EU aufgrund der eingeführten Übergewinnsteuer – einer wichtigen Maßnahme im Kampf gegen die hohen Energiepreise. Ein Urteil dürfte jedoch auf sich warten lassen und die Abgabe zunächst umgesetzt werden.

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Aufgrund der massiv steigenden Energiekosten hatte die EU Ende September beschlossen, eine Übergewinnsteuer einzuführen. Ein Teil der Maßnahmen betrifft auch Öl-, Kohle- und Gasunternehmen sowie Raffinerien – dagegen geht Exxon Mobil nun vor. "Wir richten uns nur gegen die kontraproduktive Übergewinnsteuer und nicht gegen andere Elemente des Pakets zur Senkung der Energiepreise", teilte Sprecher Casey Norton am Mittwoch, dem 28. Dezember 2022, mit. Zuvor hatte die britische Zeitung Financial Times berichtet, dass der US-Konzern die EU vor dem Gericht der Europäischen Union verklagen wolle, weil diese ihre gesetzgeberischen Kompetenzen überschreite. Laut Exxon Mobil untergräbt die Steuer das Vertrauen der Anleger, schreckt von Investitionen ab und erhöht die Abhängigkeit von importierten Energie- und Kraftstoffprodukten.

Von Seiten der EU-Kommission hieß es, man nehme die Klage zur Kenntnis und werde vor Gericht entscheiden. Die Brüsseler Behörde betonte, dass die betroffenen Maßnahmen ihrer Ansicht nach in vollem Umfang mit EU-Recht vereinbar sind. Das Verfahren wird die Abgabe, die Ende 2023 auslaufen soll, laut dpa-Bericht zunächst nicht stoppen können. Nach Angaben eines Gerichtssprechers dauern solche Verfahren durchschnittlich 15 bis 16 Monate, dann kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt werden. In der Zeit werde die Maßnahme bereits umgesetzt. Ein Urteil könnte also kommen, wenn die Übergewinnsteuer längst nicht mehr greift.


Die Übergewinnsteuer

Die fossilen Firmen sollen bis spätestens Ende 2023 eine Solidaritätsabgabe von mindestens 33 Prozent auf ihre übermäßigen Gewinne zahlen. Mit dem Geld sollen Entlastungen für Bürger und Unternehmen finanziert werden. Der befristete Solidaritätsbeitrag könnte nach Schätzungen der EU-Kommission 25 Milliarden Euro einbringen. Die sogenannten Zufallsgewinne fallen bei Erzeugern an, wenn diese eine hohe Differenz aus stark gestiegenen Verkaufspreisen für Strom im Börsengroßhandel und geringen Produktionskosten einstreichen können. Nun soll die Abschöpfung die Strompreisbremse für Verbraucher und andere Betriebe teilweise und zeitlich befristet gegenfinanzieren. Mehrere Versorger und Verbände kritisierten das Vorhaben, da es gegen EU-Recht verstoße und die Eigentumsgarantie verletze.



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