Wiesbaden. Autofahrer in Hessen können ihr Fahrzeug jetzt auch an Sonn- und Feiertagen zur Waschanlage fahren. Der Hessische Landtag hat am Dienstag eine entsprechende Reform der Öffnungszeiten beschlossen. Mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und FDP und gegen den Willen der SPD wurden die Änderungen des Feiertagsgesetzes und des Ladenöffnungsgesetzes in Hessen beschlossen. Offiziell in Kraft treten wird das Gesetz spätestens in zwei Wochen. Mit den Änderungen wurde eine Vereinbarung aus dem schwarz-gelben Koalitionsvertrag umgesetzt. Darauf hatte die FDP bestanden. „Mit dem neuen Feiertagsgesetz schaffen wir in Hessen mehr Gestaltungsfreiraum für die Menschen. Zudem unterstützen wir kleine und mittelständische Betriebe“, zeigte sich der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Frank Blechschmidt, zufrieden. Der Koalitionspartner CDU sieht mit dem Gesetzesentwurf die Bedürfnisse der Kirchgänger gewahrt. Denn der Kompromiss sieht vor, dass Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zwar öffnen dürfen – aber erst ab 13 Uhr. Besonders geschützte Feiertage wie Ostern, Pfingsten oder der 1. Weihnachtsfeiertag bleiben ausgenommen. Auch das so genannte Mitternachts-Shopping vor dem Karfreitag ist künftig untersagt. Am Gründonnerstag müssen die Läden um 20 Uhr schließen. Der Gesetzentwurf sei „ausgewogen“ und schütze die kirchlichen Feiertage, so der innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Holger Bellino. (ag)
Reform: Waschanlagen dürfen sonntags öffnen
Hessischer Landtag beschließt Reform der Öffnungszeiten