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Plain Packaging: DVZ wehrt sich gegen Einheitspackungen

24.04.2015 10:42 Uhr
So könnte Plain Packaging in Frankreich aussehen.
Frankreich hat nach Irland und Großbritannien als drittes EU-Land entschieden, Plain Packaging einzuführen. So könnte eine Zigarettenpackung ab 2016 aussehen.
© Foto: Frédéric Massard/Fotolia

Der Zigarettenverband DVZ fordert die Bundesregierung auf, sich in der EU klar gegen das Plain Packaging zu stellen. Es verletze geistige Eigentumsrechte deutscher Unternehmen.

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Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) fordert die Bundesregierung auf, geistiges Eigentum in der Europäischen Union und weltweit besser zu schützen. Dem Verband zufolge würden durch die in Großbritannien und Irland erlassenen Gesetze zur Einführung von Einheitspackungen für Tabakwaren "in eklatanter Weise die Marken- und damit die Eigentumsrechte der Hersteller verletzt". Ab dem kommenden Jahr schreiben die beiden Staaten den Verkauf von Zigarettenschachteln in einem einheitlichen Design ohne Darstellung der Wortbildmarke der jeweiligen Zigarettenmarke vor. Auch Frankreich plant demnächst die Einführung der Einheitsschachtel und hat dies bei der EU-Kommission notifiziert.

„Die Bundesregierung muss jetzt zügig handeln und bei den betreffenden Regierungen sowie der EU-Kommission gegen die Einheitsverpackung von Tabakwaren intervenieren“, sagt DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Erforderlich sei in jedem Fall eine Stellungnahme der Bundesregierung im laufenden Notifizierungsverfahren Frankreichs. Andernfalls könnten laut DZV die geistigen Eigentumsrechte deutscher Unternehmen anderswo in der Welt kaum glaubhaft vertreten werden.

Die Einheitsverpackung, das sogenannte Plain Packaging, empfinden Zigarettenhersteller als eine entschädigungslose Enteignung ihrer Marken, in die sie über Jahrzehnte hinweg investiert haben. Mücke fragt: "Was nützt eine Marke, wenn man sie weder auf dem Produkt selbst, noch in der Werbung verwenden kann?" Durch Plain Packaging werden seiner Ansicht nach die Grundrechte der Markenrechtsinhaber nach Artikel 17 der Grundrechtecharta der Europäischen Union verletzt. (ms)

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