Das Bundeskartellamt ficht die Übernahme ostdeutscher Tankstellen von OMV durch Total an. Die Bonner Behörde hat Anfang September Rechtsbeschwerde gegen die Anfang August ergangene Erlaubnis der Transaktion durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt, wie Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Montag in München sagte. Damit geht das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof weiter. Die Deutschland-Tochter des französischen Ölkonzerns Total will 59 Tankstellen in Sachsen und Thüringen von OMV übernehmen. Das Kartellamt hatte mit Hinweis auf den dann noch größer werdenden Marktanteil der fünf führenden Unternehmen im Frühjahr 2009 sein Veto eingelegt. Total und OMV hatten die Entscheidung angefochten und vom OLG Recht gekommen: Das Gericht hatte bei seinem Urteil keine Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung gesehen. (ddp/beg)
OMV-Total-Tankstellengeschäft: Kartellamt legt Beschwerde ein

Die Bonner Behörde hat Rechtsbeschwerde gegen die Anfang August ergangene Erlaubnis der Transaktion durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt. Damit geht das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof weiter.