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Ökostrom-Rabatte: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

18.12.2013 12:41 Uhr
Für den Ausbau von Ökostrom zahlen alle Verbraucher mit.
© Foto: Wajan/Panthermedia

Teile der Industrie bekommen in Deutschland Rabatte bei der Ökostrom-Umlage. Die EU-Kommission prüft nun, ob das rechtens ist. Den Unternehmen drohen teure Nachzahlungen.

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Die neue Bundesregierung bekommt zum Amtsantritt gleich mächtig Ärger mit Brüssel: Die EU-Kommission stellt die milliardenschweren Ökostrom-Rabatte für die deutsche Industrie infrage. Damit könnten auf Betriebe mit hohem Stromverbrauch hohe Rückforderungen zukommen. Nach Ansicht der Behörde verstoßen die Nachlässe wahrscheinlich gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs in Europa. Die Behörde hat daher am 18. Dezember gegen Deutschland ein Verfahren wegen des Verdachts auf unzulässige Beihilfen eröffnet.

Sind Stromfresser im Vorteil?
Brüssel beanstandet, dass stromintensive Betriebe weitgehend von der Finanzierung des Ausbaus von Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen befreit sind. Dies könnte ein "selektiver Vorteil" sein. Die Kommission werde prüfen, ob die Teilbefreiungen von der sogenannten EEG-Umlage "gerechtfertigt sind, ob sie verhältnismäßig sind und ob sie den Wettbewerbs möglicherweise in ungebührender Weise verfälschen", schreiben die obersten Wettbewerbshüter Europas. Es scheine, dass die Rabatte aus staatlichen Mitteln finanziert würden. Dann würde es sich um eine Staatsbeihilfe handeln - diese müssen von Brüssel genehmigt werden.

Mit diesem Schritt geht Brüssel auf direkten Konfrontationskurs zur neuen Bundesregierung. Noch am Morgen hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gewarnt, das Beihilfeverfahren gefährde deutsche Arbeitsplätze. Das werde sie beim EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag in Brüssel deutlich machen, sagte Merkel in ihrer Regierungserklärung in Berlin. "Deutschland möchte ein starker Industriestandort bleiben - wir brauchen wettbewerbsfähige Unternehmen." Solange der Industriestrom in anderen EU-Staaten billiger sei als in Deutschland, könne sie nicht einsehen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Wettbewerbsverzerrung darstelle.

Ergebnis Ende 2014 erwartet
Die EU-Kommission hat Bedenken - allerdings ist der Ausgang des Prüfverfahrens, das etwa ein Jahr dauern dürfte, noch offen. Am Ende könnte Brüssel etwa eine Änderung des EEG-Gesetzes von der Bundesregierung fordern und gewährte Vorteile bei der EEG-Umlage von der Industrie zurückverlangen. Berlin hat nach dem Eingang des Schreibens nun einen Monat Zeit, um auf die Vorwürfe einzugehen. Von möglichen Nachzahlungen der stromintensiven Betriebe würden die übrigen Stromzahler profitieren, die deren Anteil am Ökostromausbau derzeit mittragen.

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