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Neuer Kartenservice bei Westfalen: Tanken, waschen und shoppen à la card

31.08.2011 11:10 Uhr
Anreiz: Mit der neuen Westfalen-Compact-Card können Firmen ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistungen zukommen lassen.
Anreiz: Mit der neuen Westfalen-Compact-Card können Firmen ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistungen zukommen lassen.
© Foto: Westfalen AG

Mit der Westfalen-Comfort-Card können Privat- und Gewerbekunden alle Leistungen der Westfalen-Stationen beziehen. Firmen haben so auch die Möglichkeit, sachbezogene Gutscheine an Mitarbeiter auszugeben.

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Die Westfalen AG bietet an ihren 260 Tankstellen in Nordwest-Deutschland Prepaid-Karten für Privat- und Gewerbekunden an. Das teilte das Unternehmen via Pressemitteilung mit. So lässt sich die neue Westfalen-Compact-Card mit fünf bis 150 Euro aufladen. Wer das tut, kann alle Waren und Dienstleistungen der Westfalen- und Markant-Tankstellen beziehen: von E10 über die lackschonende Autowäsche Lotuspflege bis hin zu den italienischen Premium-Kaffee-Spezialitäten von Segafredo. Das Aufladen der Karte funktioniert an jeder Station mit Bargeld, EC- oder Kreditkarte. Die aufgeladene Karte schützt ein vierstelliger, nur dem Nutzer bekannter PIN-Code gegen Missbrauch. Deshalb entsteht beim Verlust der Karte kein Schaden. Im Gegenteil: Bei Vorlage der letzten Aufladungsquittung und des PIN-Codes kann der Nutzer das Guthaben auf eine neue Karte übertragen. Das Abspeichern von kundenbezogenen Stammdaten für die Karte erfolgt nicht, versichert die Westfalen AG. Die Karte ist kostenlos und gilt mindestens drei Jahre. Die Westfalen-Compact-Card sei ein ideales Geschenk für Vielfahrer, betont das Unternehmen. Als weitere Adressaten des neuen Service sieht Westfalen junge Autofahrer, denen ihre Eltern ein bestimmtes Budget für Kraftstoffe zur Verfügung stellen wollen. Daneben wirbt die Gesellschaft, die Karte auch als Firmen-Incentives, also als Anreiz für Mitarbeiter, einzusetzen. Denn bislang mussten Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die bis 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge zukommen lassen wollten, diese auf Gutscheinen exakt benennen. Als Beispiel führt Westfalen 28,5 Liter Superbenzin, die so im Gutschein stehen mussten. Nach drei Grundsatzurteilen des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2010 (zu Paragraf 8 Abs. 2 EStG) reicht es nun aus, lediglich den Gegenwert von 44 Euro anzugeben und sicherzustellen, dass der Gutschein ausschließlich für Sachbezüge und nicht für Bargeld in Anspruch genommen werden kann. "Für die Unternehmen bringt die geänderte lohnsteuerrechtliche Würdigung von Gutscheinen eine riesige Erleichterung", freut sich Joachim Burbank, Leiter Card Service für Tankstellen der Westfalen AG. Um die Einhaltung der lohnsteuerrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, empfiehlt Burbank den Unternehmen, die Abwicklung vorab mit ihren steuerrechtlichen Beratern zu klären. (kak)

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