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Nach Querelen doch noch Einigung: Gesetz gegen Abzocke im Internet und am Telefon

21.02.2013 08:27 Uhr
Das Anti-Abzocke-Gesetz soll vor allem massenhafte Abmahnungen für illegal aus dem Netz heruntergeladene Musik oder Filme eindämmen.

Nach koalitionsinternen Querelen zum geplanten Anti-Abzocke-Gesetz ist eine Einigung in Sicht. Das Gesetz soll unseriöse Geschäftspraktiken am Telefon und im Internet eindämmen, vor allem massenhafte Abmahnungen für illegal aus dem Netz heruntergeladene Musik oder Filme.

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Nach koalitionsinternen Querelen zum geplanten Gesetz gegen Abzocke im Internet ist doch noch eine Einigung in Sicht. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) erklärte am Mittwoch (21. Februar) im Kulturausschuss des Bundestages, er habe sich mit dem zuständigen Bundesjustizministerium auf eine Lösung verständigt. Der Gesetzentwurf sei nun an die Länder und Verbände versandt und könne voraussichtlich im März im Kabinett beraten werden. In der vergangenen Woche war aus FDP-Kreisen noch verlautet, das Vorhaben stehe kurz vor dem Scheitern.

Das Gesetz soll unseriöse Geschäftspraktiken am Telefon und im Internet eindämmen, vor allem massenhafte Abmahnungen für illegal aus dem Netz heruntergeladene Musik oder Filme. So sollen Anwälte privaten Nutzern bei der ersten Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Neumann hatte jedoch Einwände angemeldet und Nachbesserungen verlangt. Ihm zufolge wurden nun Details geändert.

Union und FDP hatten sich erst nach langwierigen Debatten auf den Entwurf geeinigt. Ursprünglich sollten die Pläne bereits am 6. Februar im Kabinett auf den Tisch kommen. Neumanns Einspruch hatte den Zeitplan jedoch durcheinander gebracht. (dpa/beg)

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